Förderprogramme der KfW und BAFA ab Januar 2021 im BEG gebündelt

Ab dem 1. Januar 2021 startet die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in zwei Stufen. Bauherren und Sanierer von (Nicht)Wohngebäuden mussten sich bisher in einer Vielzahl einzelner Darlehens- und Zuschussförderungen bei der KfW und dem BAFA zurechtfinden. Das BEG soll diesem Umstand Abhilfe schaffen.

In der Vergangenheit mussten für Neubau- und Sanierungsvorhaben zunächst geeignete Förderprogramme bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bzw. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ermittelt werden. Die KfW-Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren jeweils für Privatpersonen, Unternehmen oder Kommunen sowie das Programm Heizen mit Erneuerbaren Energien der BAFA werden nun in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in einem modernisierten, vereinfachten und weiter entwickelten Förderangebot gebündelt.

Das BEG selbst, setzt sich aus folgenden Teilprogrammen zusammen:
I. BEG Wohngebäude (BEG WG)
II. BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG)
III. BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM)

BEG für Wohngebäude
Zuschuss bzw. Darlehen mit Tilgungszuschuss
(gültig ab 1. Juli 2021)
BEG für Nichtwohngebäude
Zuschuss bzw. Darlehen mit Tilgungszuschuss
(gültig ab 1. Juli 2021)
BEG Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand
Zuschuss bzw. Darlehen mit Tilgungszuschuss*
(Zuschuss gültig ab 1. Jan 2021)
Neubau/ Errichtung/ Ersterwerb/ Sanierung zum KfW-55, -40 Effizienzhausstandard (optional jeweils mit Erneuerbaren Energien oder Nachhaltigkeitspaket) oder 40 Plus StandardNeubau/ Errichtung/ Ersterwerb/ Sanierung zum KfW-55 bzw. -40 Effizienzhausstandard (optional jeweils mit Erneuerbaren Energien oder Nachhaltigkeitspaket)Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle
Sanierung zum KfW-Denkmal, -100, -85, -70, -55 oder -40 Standard (optional jeweils mit Erneuerbaren Energien Paket)Sanierung zum KfW-Denkmal, -100, -70, -55 oder -40 Standard (optional jeweils mit Erneuerbaren Energien oder Nachhaltigkeitspaket)Anlagentechnik (außer Heizung)
Energetische Fachplanung und Baubegleitung; NachhaltigkeitszertifizierungEnergetische Fachplanung und Baubegleitung; NachhaltigkeitszertifizierungHeizungstechnik
– Austauschprämie Ölheizung
– Gas-Brennwertheizung (Renewable Ready)
– Gas-Hybridheizung
– Solarkollektoranlage
– Biomasseheizung
– Wärmepumpen
– Innovative Heizungstechnik
– EE-Hybridheizung
– Gebäudenetz (GN) und Anschluss an ein GN oder öffentliches Wärmenetz
– Visualisierung des EE-Ertrags
Heizungsoptimierung
Fachplanung und Baubegleitung

* Die Option zur Förderung mittels Darlehen und Tilgungszuschuss ist ab dem 1. Juli 2021 verfügbar

Gefördert wird in den Programmteilen I und II die Errichtung, der Ersterwerb bzw. die Sanierung von Gebäuden auf Effizienzhaus-Niveau wahlweise mittels Zuschuss oder Darlehen und Tilgungszuschuss. Neu ist neben der Wahl zur Art der Förderung zudem die Möglichkeit, sich die verstärkte Integration Erneuerbarer Energien im Gebäude oder eine Nachhaltigkeitszertifizierung fördern zu lassen. Eine Antragstellung in diesen beiden Programmteilen ist jedoch erst ab dem 1. Juli 2021 möglich. Ab dem 1. Januar 2021 hingegen kann über die Website der BAFA bereits auf den Programmteil BEG EM zugegriffen werden. In diesem werden Einzelmaßmaßnahmen an der Gebäudehülle von Bestandgebäuden, der Anlagentechnik, Anlagen zur Wärmeerzeugung, die Heizungsoptimierung sowie die Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme bezuschusst. Ab dem 1. Juli 2021 besteht zudem die Möglichkeit, die Förderung anstelle eines Zuschusses alternativ als Darlehen mit Tilgungszuschuss bei der KfW zu beantragen.

Bitte beachten Sie folgendes!

Da die BEG EM keine Förderung von Einzelmaßnahmen im Neubau vorsieht und nur für den Gebäudebestand gilt, entfällt die bisherige Fördermöglichkeit von regenerativen Wärmeerzeugern wie Wärmepumpen, Biomassekesseln und Solarthermieanlagen für Neubauten zum 01.01.2021 ersatzlos! Darlehensförderungen der KfW, für die im BEG für (Nicht)Wohngebäude erst ab 1. Juli 2021 Anträge gestellt werden können, können bis dahin weiterhin bei der KfW beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.