Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Förderkonditionen der “Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)” angepasst. Das novellierte Förderprogramm gilt damit ab dem 21. Juli 2026. Bis dahin gilt eine Übergangsphase für die Antragstellung.
Beim Einbau klimafreundlicher Heizungen im Gebäudebestand (u.a.Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie, Anschluss an ein Wärmenetz etc.) kann eine umfassende Förderung in Anspruch genommen werden. Die Grundstruktur der Förderung bleibt dabei bestehen. Die Grundförderung für Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien beträgt 30 % der zuwendungsfähigen Kosten. Für den Austausch einer alten fossilen Heizung bis Ende 2028 gibt es zusätzlich einen Klimageschwindigkeitsbonus von zunächst 16 Prozentpunkten. Dieser sinkt erstmals zum 01.02.2027 und danach halbjährlich jeweils zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 4 Prozentpunkte. Zudem erhalten Haushalte mit kleinen Einkommen für selbstgenutzte Gebäude einen einkommensabhängigen Bonus.
Der Einkommensbonus beträgt:
o 40 Prozent für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro,
o 30 Prozent für Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro,
o 10 Prozent für Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 Euro.
Die Bemessungsgrenze des Haushaltsjahreseinkommen erhöht sich bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt um einen einmaligen Familienzuschlag in Höhe von 10.000 Euro.
Der Effizienzbonus für erdgekoppelte Wärmepumpen und Anlagen mit natürlichem Kältemittel sowie der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen entfällt.
Dafür soll es ab Q1 2027 zudem einen Wertschöpfungsbonus von 15 % für Wärmepumpen aus Europäischen Union und assoziierten Märkten geben. Nähere Details hierzu werden bei Zeiten bekannt gegeben.
Die Boni können addiert werden. Die Gesamtförderung ist jedoch für Haushaltseinkommen unter 30.000 € auf 80 % und für Haushaltseinkommen über 30.000 € auf 70 % gedeckelt. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten liegt aktuell bei 28.000 € (zuvor 30.000 €) und sinkt fortan halbjährlich um 750 €.
Das zinsverbilligte Kreditangebot für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen von bis zu 120.000 Euro Kreditsumme pro Wohneinheit bleibt bestehen. Dieses kann allerdings nur von selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro in Anspruch genommen werden.
Die Antragstellung erfolgt über das KfW-Kundenportal, das ab dem 21. Juli 2026 für die Antragstellung geöffnet wird.
Weitere Details der “Bundesförderung für effiziente Gebäude” finden sie hier.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Antragstellung finden Sie hier.
