In der Konjunkturumfrage Biogas Bayern befragt C.A.R.M.E.N. e.V. seit 2012 bayerische Betreiberinnen und Betreiber von Biogasanlagen zu ihrer wirtschaftlichen Lage. Mittlerweile haben fast 1.000 Anlagen – also mehr als ein Drittel der bayerischen Biogasanlagen – einen Zuschlag in einer Ausschreibung erhalten. Viele von diesen sind bereits in die zweite Förderperiode gewechselt, für andere steht der Wechsel noch an. Die Umfrage möchte einen Überblick über die Lage und Stimmung aller Biogasanlagen in Bayern bieten.
Wirtschaftliche Lage
Jedes Jahr wird um die Einschätzung der wirtschaftlichen Lage des zurückliegenden Geschäftsjahrs gebeten. Um den Stimmungsverlauf darstellen zu können, wird jährlich ein Durchschnitt berechnet wobei den Bewertungen Zahlen von eins bis fünf zugeteilt werden (1 ≙ sehr gut; 2 ≙ gut; 3 ≙ mittel; 4 ≙ schlecht; 5 ≙ sehr schlecht). Dieser Verlauf ist, zusammen mit den jeweiligen Teilnehmendenzahlen, in Abbildung 1 dargestellt.

Vergleicht man die rückwirkende Einschätzung von 2025 mit der Einschätzung der letzen Jahre lässt sich mit einem Durchschnitt von 2,96 eine Abschwächung des Abwärtstrends erkennen. So ist der Wert nur minimal schlechter dem Wert für 2024 (2,93).

Die Bewertung der wirtschaftlichen Lage von 2025 verteilt sich wie in Abbildung 2 dargestellt. Sehr gut bewerteten nur 4 % der Befragten das zurückliegende Jahr, für 2026 erwarten nur 1 % eine sehr gute Lage. Für ein Drittel war das Jahr 2025 gut, ca. ein Fünftel gehen von einer guten wirtschaftlichen Lage in 2026 aus. Eine mittelmäßige Bewertung von 2025 und Erwartung für 2026 gaben mit 34 % bzw. 35 % jeweils ungefähr gleich viele Befragte ab. Ungefähr ein Viertel der Personen haben mit 23 % bzw. 27 % das zurückliegende Jahr und das kommende Jahr mit schlecht bewertet. Ein starker Anstieg zwischen 2025 und 2026 gibt es von 6 % auf 16 % bei den Einschätzungen einer sehr schlechten wirtschaftlichen Lage. Insgesamt wird von einer wirtschaftlichen Verschlechterung für 2026 ausgegangen.
Für 56 % entspricht die wirtschaftliche Lage des Vorjahrs den Erwartungen, für 44 % kam die Entwicklung unerwartet. Als Gründe für ihre wirtschaftliche Lage nannten 57 % der Personen die Einnahmesituation, 50 % die Substratkosten, 30 % hatten außerplanmäßige Investitionen und bei 23 % war die technische Verfügbarkeit ein Grund. 61 % der Befragten nannten weitere Gründe vor allem gestiegene Kosten, Bürokratie, Auflagen wie Gesetze und Verordnungen sowie die Politik.
Wie in den vergangenen Umfragen sind die Erwartungen für das kommende Geschäftsjahr pessimistischer, d.h. die Betriebe gehen von einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage für 2026 aus.

In zurückliegenden Befragungen lagen die Erwartungen, die im Vorjahr abgegeben wurden, meistens unter den tatsächlichen Bewertungen in der darauffolgenden Umfrage. Auch in der Bewertung von 2025 setzt sich dieser Trend fort (Abbildung 3). So ist der Anteil der Befragten, die die Lage im Nachhinein als sehr gut oder gut einschätzen, um 15 % höher, während 6 % weniger das zurückliegende Jahr als schlecht oder sehr schlecht bewerten.
Interessant ist, dass der Anteil von sehr guten und guten Erwartungen für 2025 jeweils dem Anteil von sehr guten und guten Erwartungen für 2026 entspricht.
Entwicklung zukunftsträchtiger Vermarktungskonzepte
Da für viele Biogasanlagen eine Veränderung ihrer Biogasanlage ansteht oder schon durchgeführt wurde, wurde bereits dreimal gefragt, welches Vermarktungskonzept als zukunftsträchtig angesehen wird, dabei waren Mehrfachnennungen möglich. Diese Ergebnisse werden in Abbildung 4 verglichen. Ab 2024 wurden die flexible Kraftwärmekopplung (KWK) und das Wärmenetz ergänzt. Die hochflexible KWK wurde dabei als eine mehr als dreifache Überbauung und die flexible KWK als eine maximal dreifache Überbauung definiert.

Eine große Veränderung gab es von 31 % in 2023 auf 16 % beziehungsweise 18 % in 2024 und 2025 im Bereich der hochflexiblen KWK. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die KWK in 2024 aufgeteilt wurde in hochflexible und flexible KWK.
2024 sahen fast die Hälfte (47 %) der Befragten flexible KWK-Anlagen als zukunftsträchtig an. Dieser Anteil sank 2025 auf noch knapp ein Drittel der Befragten (36 %) ab.
Die ebenfalls 2024 neu hinzugekommene Kategorie Wärmenetz hatte sowohl in 2024 mit 45 % als auch in 2025 mit 40 % jeweils ungefähr gleich viel Zustimmung wie die flexible KWK.
Die Biomethanproduktion sehen vergleichsweise wenig Befragte als Option für die Zukunft, wobei der Anteil von 8 % in 2023 auf 14 % in 2024 gestiegen und anschließend wieder leicht auf 11 % in 2025 gesunken ist.
2023 sahen 34 % der Teilnehmenden eine Stilllegung als mögliches Konzept. Dieser Anteil ist stetig gesunken auf noch 22 % im Jahr 2025. Dabei muss aber beachtet werden, dass möglicherweise bereits einige Biogasanlagenbetreibende ihre Biogasanlage stillgelegt haben und deshalb nicht mehr an der Umfrage teilnehmen.
Die Anzahl der sonstigen Vermarktungskonzepte ist dieses Jahr besonders stark gestiegen. Dort wurden unter anderem die passive Flexibilisierung, Eigenverbrauch oder der Zusammenschluss von Biogasanlagen zu einem Cluster genannt.
Vergütungsperiode und Zukunftsvorbereitungen
Die Herausforderungen für Biogasanlagenbetreibende hängen stark davon ab, ob sie noch in der ersten Vergütungsperiode sind oder bereits in die Anschlussförderung bzw. eine andere Betriebsweise gewechselt sind. 78% der Teilnehmenden befinden sich noch in der ersten Vergütungsperiode, 20 % sind bereits gewechselt und 2 % haben ein anderes Konzept. Obwohl erst 20 % gewechselt sind, haben 90 % bereits Vorbereitungen für die Zukunft getroffen.

In Abbildung 5 ist dargestellt, welche Maßnahmen bereits umgesetzt wurden, wobei Mehrfachnennungen ebenfalls möglich waren. Am häufigsten wurde mit 78 % bereits in die Direktvermarktung gewechselt. Im Mittelfeld liegen die Gasspeichererweiterung mit 39 %, die Erhöhung der installierten Leistung mit 34 % und der Bau oder die Erweiterung eines Wärmenetzes bei 46 %. Am seltensten wurde von den Umfrageteilnehmenden bereits ein Wärmespeicher gebaut (23 %), Satelliten errichtet (6 %) oder in eine Biomethanaufbereitung investiert (2 %).
Bei den sonstigen Vorbereitungen wurden passive Flexibilisierung, vorbereitende Maßnahmen wie Genehmigung, Planung, Netzanschlussanfrage, ein erhaltener Zuschlag, technische Ertüchtigung und der Bau einer zusätzlichen Wärmequelle genannt.
Hoffnungen für die EEG-Novelle
Für das Jahr 2026 wurde eine Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) angekündigt, die von der Branche mit großer Spannung erwartet wird. Auf die Frage, auf welche Änderung sie hoffen, gaben die Biogasanlagenbetreibenden vielfältige Antworten.
Ein häufig genannter Bereich sind die möglichen oder geförderten Substrate. So wird die Abschaffung oder zumindest Abschwächung des sogenannten Maisdeckels von sehr vielen gefordert, aber auch eine besondere Förderung von Gülle und Mist wird genannt.
Besonders kleinere Anlagen hoffen auf Verbesserungen, z.B. durch eine Anpassung der Güllekleinanlagengrenze auf 150 kW Bemessungsleistung statt 150 kW installierter Leistung. Dadurch könnten sie auf die Anforderungen an die Flexibilität bei Stunden mit negativen Strompreis durch das Solarspitzen-Gesetz reagieren. Auch eine Erhöhung der Leistungsgrenze für die Anzahl der förderfähigen Betriebsviertelstunden wurde häufig genannt.
Eine häufige Forderung in der Umfrage war die Abschaffung der im Biomassepaket eingeführten, förderfähigen Betriebsviertelstunden. Auch eine Reduzierung der notwendigen Überbauung und ein höherer Flexibilitätszuschlag wurden erhofft. Als eine Möglichkeit, die notwendigen Flexibilisierungsanforderungen umzusetzen, wurden bessere Rahmenbedingungen für die Kombination von Biogasanlagen mit Batterien gewünscht.
Um eine Biogasanlage zu flexibilisieren, wird in der Regel die installierte Leistung erhöht, was die zumindest zeitweise Erhöhung der Netzanschlussleistung erfordert. Ein vereinfachter Netzzugang war ein häufig gewünschter Punkt, unter anderem durch eine Pflicht für die Netzbetreiber, einen flexiblen Netzeinspeisevertrag anzubieten.
Einige Umfrageteilnehmende fordern die Möglichkeit, ihre Biogasanlage nach einer erfolgreichen Teilnahme an der Ausschreibung weiter zu flexibilisieren, um weitere Leistung hinzubauen zu können. Dabei wurde die Möglichkeit einer erneuten Teilnahme an der Ausschreibung mit der neu zugebauten Leistungsdifferenz vorgeschlagen.
Viele Betreibende mit Wärmenetz machen sich Sorgen, wie sie das Wärmenetz bei langen Stillstandszeiten der Blockheizkraftwerke mit Wärme beliefern können. Aus diesem Grund wurde häufig eine besondere Berücksichtigung von Biogasanlagen mit Wärmenetzen gefordert. Ein häufiger Vorschlag war eine geringere notwendige Überbauung bei Biogasanlagen mit hohem Wärmenutzungsanteil.
Ein wichtiger Punkt für viele Befragte ist Planungssicherheit, um sich besser auf die Veränderungen vorbereiten zu können. Auch längere Übergangsfristen, längere Laufzeiten, ein höheres Ausschreibungsvolumen und eine höhere Vergütung werden häufig gefordert. Ebenso wurde die Möglichkeit, auch nach einem erfolgten Zuschlag bei einer Ausschreibung von Neuerungen im EEG zu profitieren, häufig genannt.
Weiterhin wird der Wunsch geäußert, eine feste Vergütung ohne Ausschreibungsverfahren erhalten zu können oder die Biogasanlage weiterhin, ohne große Investitionen, mit geringer Flexibilität oder Grundlast betreiben zu können.
Unabhängig vom EEG wurden Anpassungen der Grenzen im Bundesimmissionsschutzgesetz gefordert, um bei einer Flexibilisierung ohne Erhöhung der Biogasproduktion nicht aus dem Baurecht zu fallen. Auch ein Abbau von Bürokratie und der Anzahl der Gutachten wurde sehr häufig gefordert.
Die Umfrage wurde von 18.12.2025 bis 16.02.2026 durchgeführt und es haben 168 Betriebe teilgenommen.
Circa 10.500 Zeichen, Abdruck frei, Belegexemplar erbeten.
Pressekontakt: Carolin Arbeck | Öffentlichkeitsarbeit | 09421 960 322 | carolin.arbeck@carmen-ev.bayern.de
