Fachkunde besondere Einsatzstoffe (GS)
In der Neufassung der TRGS 529 ist festgelegt, dass der Arbeitgeber sicherzustellen hat, dass die für den Betrieb fachkundigen Personen, welche mit besonderen Einsatzstoffen gemäß TRGS 529 umgehen sollen, zusätzlich …