Sicherheit bei Bundesfördermitteln zur Wärmeplanung in Bayern
Beachten Sie, dass die kommunale Wärmeplanung bis 30.06.2026 abgeschlossen werden soll, wenn ZUG-Fördermittel in Anspruch genommen werden.
Beachten Sie, dass die kommunale Wärmeplanung bis 30.06.2026 abgeschlossen werden soll, wenn ZUG-Fördermittel in Anspruch genommen werden.
Seit Juni 2024 können Vorabanalysen zur interkommunalen Wärmeplanung gefördert werden.
Gut geplant ist halb gewonnen! Expertin Daniela Probst zeigt im neuen C.A.R.M.E.N.-Check, was die kommunale Wärmeplanung für Hausbesitzer bringen kann.
Das Kompetenzzentrum für Kommunale Wärmewende hat digitale Hilfsmittel herausgegeben, die Kommunen und Planende bei der Kommunalen Wärmeplanung unterstützen.
Die Aktualität des Themas und das Interesse an einer unabhängigen Versorgung mit Wärme über Nahwärmenetze zeigte sich an der hohen Teilnehmerzahl.
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein Werkzeug für Städte und Gemeinden zum Aufbau einer erneuerbaren Wärmeversorgung.
In Kooperation mit dem ODH werden Kommunen an sechs Terminen über Quartierslösungen als möglichen Weg einer kommunalen Wärmeplanung vor Ort informiert.
Für Wärmelieferverträge zwischen dem Heizwerksbetreiber und dem Wärmekunden gibt die Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme, kurz: AVB-FernwärmeV, den rechtlichen Rahmen vor.