Neue KommKlimaFöR 2026: Bayern fördert kommunalen Klimaschutz und Klimaanpassung ab 1. August

Kommunen in Bayern können ab dem 1. August 2026 von einer neuen Förderrichtlinie für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen profitieren. Die KommKlimaFöR 2026 unterstützt strategische Konzepte, investive Maßnahmen und interkommunale Zusammenarbeit mit Zuschüssen von bis zu 200.000 Euro.

Mit der neuen Förderrichtlinie Kommunaler Klimaschutz (KommKlimaFöR 2026) setzt der Freistaat Bayern sein Förderprogramm für kommunale Klimaschutzmaßnahmen fort. Die Richtlinie tritt am 1. August 2026 in Kraft und ersetzt die bisherige KommKlimaFöR 2023.

Breites Förderspektrum für Städte, Gemeinden und Landkreise

Förderfähig sind kommunale Körperschaften, deren Zusammenschlüsse sowie Kommunalunternehmen in Bayern. Unterstützt werden sowohl strategische Planungen als auch konkrete Investitionen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels.

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören unter anderem:

  • Entwicklung von Konzepten für klimaneutrale Kommunen einschließlich Treibhausgasbilanzierung,
  • Einführung oder Ausbau eines kommunalen Energiemanagements,
  • LED-Sanierungen sowie der Austausch CO₂-intensiver Anlagen,
  • Einrichtung interkommunaler Klimaschutzkoordinationen (Klimaschutzlotsen),
  • Maßnahmen zur Klimaanpassung, beispielsweise Dach- und Fassadenbegrünungen, Klimawälder, Beschattungen öffentlicher Plätze, Kühlbrunnen oder Regenwassernutzung.

Förderhöhe von bis zu 200.000 Euro

Je nach Fördergegenstand können Kommunen Zuschüsse von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Die maximale Fördersumme beträgt je nach Maßnahme 100.000, 150.000 oder bis zu 200.000 Euro. Kleine Kommunen sowie finanzschwache Kommunen profitieren von erhöhten Fördersätzen.

Für investive Klimaschutzmaßnahmen gilt zudem, dass ein erheblicher Beitrag zur Treibhausgasminderung nachgewiesen werden muss. Förderanträge sind grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme über die Fördermanagementplattform Bayern (FAZID) einzureichen.

Gültigkeit bis Ende 2029

Die neue Richtlinie gilt vom 1. August 2026 bis zum 31. Dezember 2029. Bereits beantragte Fördervorhaben werden nach den bisher geltenden Richtlinien abgewickelt.

Die KommKlimaFöR 2026 ist Bestandteil des Bayerischen Klimaschutzprogramms und soll Kommunen dabei unterstützen, Klimaschutzmaßnahmen schneller umzusetzen, Emissionen dauerhaft zu senken und die Folgen des Klimawandels vor Ort wirksam zu begrenzen.

Weitere Informationen sowie den vollständigen Wortlaut der Förderrichtlinie finden Sie im Bayerischen Ministerialblatt:

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2026-303