Ein hydraulischer Abgleich muss zwingend durchgeführt werden, wenn der Einbau einer neuen Heizung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert wird. Diese verbindliche Voraussetzung soll gewährleisten, dass die geförderte Heizung maximale Effizienzgewinne generiert. Das ist nicht nur im Sinne des Klimaschutzes, sondern schont aber auch den Geldbeutel der Bürger, die bei einer optimal eingestellten Heizung geringere Betriebskosten zu tragen haben. Falls kein hydraulischer Abgleich erfolgt, droht die Nichtgewährung oder Rücknahme der gesamten Fördermittel.
Ein fehlendes Zusammenspiel der Pumpleistung, der richtigen Menge des Heizwassers und der Thermostatventile können bewirken, dass einige Heizkörper nicht richtig warm werden. Sind diese Komponenten nicht aufeinander abgestimmt, dann erhalten manche Heizkörper zu viel Wasser und andere zu wenig. Wird als Lösung die Vorlauftemperatur erhöht, wird zwar der letzte Heizkörper im obersten Geschoss wärmer, aber diese undifferenzierte Maßnahme führt zu höheren Energieverlusten und mangelnder Temperaturkontrolle in den Räumen.
Die exakte Berechnung der Raumheizlasten ist beim Einbau einer Wärmepumpe besonders wichtig, da die Aufsummierung der Raumheizlasten die benötigte Leistungsgröße der Wärmepumpe darstellt. Die ermittelten Raumheizlasten müssen mit den tatsächlich vorhandenen Heizkörper und Flächen abgestimmt werden. Bei einer sorgfältigen Berechnung lassen sich die notwendigen Vorlauftemperaturen reduzieren und die Wärmepumpe optimal auslegen, so dass sich die Effizienz erhöht. Damit können auch Gebäude mit nicht optimaler Wärmedämmung mit Wärmepumpen effizient beheizt werden.
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