Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) unterstützt Unternehmen bei Investitionen, mit denen sie ihren Energie- und Ressourcenverbrauch reduzieren und Treibhausgasemissionen senken können. Das Förderprogramm richtet sich sowohl an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch an größere Unternehmen.

Die aktuelle Richtlinie vom 25. Januar 2024 umfasst folgende Fördermodule:

  • Modul 1: Querschnittstechnologien
    Förderung hocheffizienter Technologien, beispielsweise Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Druckluftsysteme.
  • Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
    Förderung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Prozesswärme
  • Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
    Förderung von Technologien zur Erfassung, Steuerung und Optimierung des Energieverbrauchs.
  • Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
    Förderung umfassender Investitionen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz.
  • Modul 5: Transformationspläne
    Unterstützung bei der Entwicklung von Strategien zur schrittweisen Dekarbonisierung von Unternehmen.
  • Modul 6: Elektrifizierung kleiner Unternehmen
    Förderung bestimmter Maßnahmen zur Umstellung auf elektrische Technologien.

Darüber hinaus können besonders ambitionierte Dekarbonisierungsvorhaben über den Förderwettbewerb unterstützt werden.

Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

Für Unternehmen, die ihre Prozesswärme künftig aus erneuerbaren Energien bereitstellen möchten, ist insbesondere Modul 2 „Prozesswärme aus erneuerbaren Energien“ relevant. Im Folgenden wird das Modul näher betrachtet.

Gefördert werden :

  • Solarkollektoranlagen
  • Wärmepumpen
  • Anlagen zur Nutzung von Geothermie
  • Feuerungsanlagen für feste Biomasse
  • bestimmte Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien

Entscheidende Fördervoraussetzung: Mehr als 50 % der von der geförderten Anlage bereitgestellten Energie müssen als Prozesswärme genutzt werden. Eine reine Beheizung von Gebäuden ist grundsätzlich nicht förderfähig (Hinweis: Beheizung von Ställen oder Gewächshäusern gilt als Prozesswärme!). Nicht gefördert werden Wärmeerzeuger, deren Wärme in Anlagen zur Herstellung von Biobrennstoffen oder Biokraftstoffen eingesetzt wird. Auch die Beheizung von Biogas-Fermentern ist von der Förderung ausgeschlossen.

Soll die Wärme in ein Wärmenetz, das sich über das Betriebsgelände des Unternehmens hinaus erstreckt, eingespeist werden, gelten darüber hinaus besondere Anforderungen. So muss die Wärme bei allen Abnehmern überwiegend für Prozesse eingesetzt werden. Alternativ kann die Voraussetzung erfüllt sein, wenn ein einzelnes Unternehmen mindestens 70 % der Wärme abnimmt und diese als Prozesswärme nutzt.

Welche Kosten werden bei einer Prozesswärmeanlage gefördert?

Neben dem eigentlichen Wärmeerzeuger können weitere Kosten förderfähig sein, sofern sie unmittelbar mit der geförderten Investition zusammenhängen. Dazu gehören: Installations- und Montagearbeiten, Wärmespeicher, Einbindung des Wärmeerzeugers in den Produktionsprozess, erforderliche Leitungen und Anschlüsse, notwendige bauliche Maßnahmen, beispielsweise Fundamente oder Einhausungen, Anlagensteuerung sowie Mess- und Datenerfassungseinrichtungen zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung. Auch bestimmte erforderliche Planungs- und Machbarkeitsleistungen können im Zusammenhang mit der beantragten Maßnahme berücksichtigt werden.

Nicht förderfähig sind dagegen beispielsweise fossile Spitzenlastkessel, reine Redundanzanlagen sowie Maßnahmen, die ausschließlich der Gebäudeheizung dienen. Auch Elektrodenkessel bzw. andere Power-to-Heat-Anlagen gehören nicht zum regulären Förderumfang von Modul 2; hierfür können gegebenenfalls andere EEW-Fördertatbestände relevant sein.

Fördersätze im Modul 2

Die Förderhöhe richtet sich nach der eingesetzten Technologie und der Unternehmensgröße.

TechnologieKleine UnternehmenMittlere UnternehmenGroße Unternehmen
Solarthermie, Wärmepumpen, Geothermie60 %50 %40 %
Biomassefeuerungen40 %30 %20 %

Der maximale Förderbetrag beträgt 20 Millionen Euro pro Vorhaben.

Besonderheiten bei Holz- und anderen Biomassefeuerungen

Wer in eine Biomassefeuerungen investieren will, sollte folgende Fördervoraussetzungen beachten:.

  • In Feuerungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 700 kW dürfen nur bestimmte pflanzliche Abfall- und Reststoffe eingesetzt werden. Energieholz aus dem Wald ist bei diesen Anlagen nicht als zugelassener Brennstoff aufgeführt. Dies betrifft auch Waldrestholz und Schadholz.
  • Waldholz darf nur in Anlagen bis 700 kW eingesetzt werden. Dabei darf der Anteil primärer bzw. naturbelassener Biomasse an der insgesamt eingesetzten Biomasse im Jahresdurchschnitt 25 % nicht überschreiten.
  • Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 100 kW müssen mit einem Abgaswärmeübertrager zur Wärmerückgewinnung ausgestattet und betrieben werden.
  • Biomasseanlagen mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von mehr als 7,5 MW sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Ebenfalls ausgeschlossen sind Anlagen zur Biokohleherstellung sowie bestimmte Pyrolyseanlagen.

Gerade bei Biomasseprojekten sollten Brennstoffqualität, Anlagenleistung und geplante Betriebsweise daher bereits vor der Antragstellung sorgfältig geprüft werden.

Wer kann eine EEW-Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind insbesondere:

  • Unternehmen
  • kommunale Unternehmen in privater Rechtsform
  • freiberuflich Tätige
  • Contractoren, die entsprechende Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen

Je nach Fördermodul gelten zusätzliche Voraussetzungen.

Wo wird die Förderung beantragt?

Die EEW-Förderung kann – abhängig vom jeweiligen Fördertatbestand – als Zuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder alternativ über einen KfW-Förderkredit mit Tilgungszuschuss in Anspruch genommen werden. Welche Variante für ein konkretes Vorhaben infrage kommt, hängt unter anderem von der Maßnahme, dem Unternehmen und den jeweils geltenden Förderbedingungen ab. Die Antragstellung selbst muss mittlerweile über die Online-Plattform Förderzentrale Deutschland (FZD) erfolgen

Weitere Informationen finden Sie auf den entsprechenden Förderseiten der BAFA sowie der KfW.

Hinweis: Förderrichtlinien, Merkblätter, technische Anforderungen und Informationen zum Antragsverfahren können sich ändern. Vor Beginn einer Investition sollten deshalb immer die aktuell gültigen Förderbedingungen geprüft werden.

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