Am 18. März 2026 sind Änderungen für Unternehmen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Kraft getreten. Das Omnibus-Paket zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsregularien, kurz Omnibus I genannt, wurde im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) veröffentlicht. Es bezieht sich unter anderem auf die EU-Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD).
Demnach wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung für einige Unternehmen zur Pflicht. Für andere bleibt sie freiwillig, allerdings wird sie zunehmend von berichtspflichtigen Kunden, Lieferanten, Banken und Versicherungen sowie von sonstigen Interessierten nachgefragt werden.
C.A.R.M.E.N.-Hintergrundpapier
Ein Hintergrundpapier von C.A.R.M.E.N. e.V. richtet deshalb den Blick auf die unternehmerische Nachhaltigkeit. Warum ist sie wichtig? Welche Pflichten kommen auf Unternehmen zu? Wie können Unternehmen die Anforderungen erfüllen? Wie können speziell betrieblicher Klimaschutz und Ressourceneffizienz im Unternehmen etabliert und weiter ausgebaut werden? Schwerpunkt dieses Hintergrundpapiers sind kleine und mittlere Unternehmen sowie die Betrachtung der Umwelt- und Klimaaspekte unternehmerischer Nachhaltigkeit.
Das Hintergrundpapier kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Vereinfachter Berichtsstandard für KMU
Im Dezember 2024 wurde ein vereinfachter Berichtsstandard veröffentlicht, welcher auch den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eine strukturierte Berichterstattung ermöglichen und sie vor überbordenden ESG-Fragebögen ihrer Geschäftspartner schützen soll: der „Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs“ (VSME). Es handelt sich um einen Standard für die freiwillige Berichterstattung, entwickelt für nicht börsennotierte Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden. Der VSME hat das Ziel, den Informationsbedarf der Stakeholder abzudecken. Er ist insbesondere auf Unternehmen innerhalb der Lieferkette größerer berichtspflichtiger Unternehmen zugeschnitten. Konkret soll er das Auskunftsverlangen von Geschäftspartnern, die nach CSRD berichtspflichtig sind, auf den Umfang des VSME-Nachhaltigkeitsberichts begrenzen.
Seit Sommer 2025 wird die Verwendung des VSME von der Europäischen Kommission mit einigen Ergänzungen und Präzisierungen empfohlen. Generell unterstützt der VSME die KMU schon jetzt dabei, ihre Nachhaltigkeitsziele transparent zu kommunizieren. Für den bedarfsgerechten Zuschnitt soll die Aufteilung der Offenlegungen in die zwei Optionen „Basismodul“ und „Zusatzmodul“ sorgen.
Treibhausgasemissionen als Umweltkennzahl im VSME
Eine wichtige Umweltkennzahl, deren Offenlegung der VSME empfiehlt, sind die Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) aus den Tätigkeiten des Unternehmens. Der Ausstoß von Treibhausgasen wie Kohlenstoffdioxid und Methan, häufig verursacht durch die Nutzung fossiler Energien, soll nach Möglichkeit vermieden und reduziert werden, denn er treibt den Klimawandel voran. Langfristig können Minderungsmaßnahmen außerdem zu Kosteneinsparungen und zur Reduzierung von Abhängigkeiten sowie zur Sicherung der Geschäftsgrundlage beitragen. Beispielsweise wenn fossile durch erneuerbare Energien ersetzt werden. Um eine Senkung der THG-Emissionen erwirken zu können, werden in der THG-Bilanz alle relevanten Emissionen des Unternehmens oder seiner Betriebe erfasst.
Nach „Greenhouse Gas Protocol“ ist zu unterscheiden zwischen den Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen. Im Basismodul des VSME-Berichts sind die Brutto-Treibhausgasemissionen aus Scope 1 und 2 offenzulegen. Wird der Bericht anhand des Zusatzmoduls erstellt, sind unter Umständen zusätzlich die Scope-3-Emissionen zu betrachten. Es sind gegebenenfalls Reduktionsziele und die entsprechenden Maßnahmen offenzulegen. Je niedriger die THG-Emissionen sind, desto besser ist das Unternehmen hinsichtlich dieses Aspekts ökologischer Nachhaltigkeit aufgestellt.
Dabei bleibt es dem Unternehmen freigestellt, welche Klimaziele es bis zu welchem Zeitraum mit welchen Maßnahmen erreicht haben will. Lediglich die etablierte Rangfolge sollte beachtet werden: Emissionen sollten vorrangig vermieden werden, beispielsweise durch Elektrifizierung und den Einsatz Erneuerbarer Energie; erst an zweiter Stelle steht das Reduzieren der Emissionen beispielsweise durch Energie- und Ressourceneffizienz; nachrangig können Beiträge zur Finanzierung externer Klimaschutzprojekte geleistet werden. Da die Reduktion der Emissionen generell als Beitrag zur gesellschaftlichen THG-Neutralität gelesen werden kann, können sich die Ziele der unternehmerischen Klimastrategie beispielsweise an den Reduktionspfaden des Bundes-Klimaschutzgesetzes oder des Pariser Abkommens orientieren. Gängige Ziele sind beispielsweise eine Reduzierung der THG-Emissionen eines Unternehmens gegenüber der in der Startbilanz für das Basisjahr ausgewiesenen Emissionen um 40 % in den kommenden 10 Jahren sowie um 90 % oder mehr bis zum Jahr 2045.
Scope 1, 2 und 3: Treibhausgasemissionen reduzieren
Scope 1
Unter Scope 1 werden die direkten THG-Emissionen des Unternehmens erfasst, welche aus Quellen stammen, die sich im direkten Zugriff des Unternehmens befinden. Das sind üblicherweise Emissionen aus betrieblichen Anlagen, Geschäftsfahrzeugen und firmeninternen Prozessen, also beispielsweise die THG-Emissionen firmeneigener Heizanlagen (aus dem verbrauchten Brennstoff) und firmeneigener Kraftfahrzeuge (aus dem verbrauchten Kraftstoff). Darüber hinaus können THG-Emissionen in firmeneigenen Kühlanlagen durch Kältemittelleckagen entstehen; auch diese fließen in die Bilanz ein. Eine gängige Strategie zur Verminderung der direkten THG-Emissionen kann die Umstellung des Fuhrparks von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf Elektromobilität sein. Außerdem kann durch den Wechsel des Brennstoffs oder die Umstellung auf elektrische Energie eine treibhausgasarme Wärmebereitstellung erzielt werden. Vor allem das Energiemanagement bietet Mittel nicht nur zur raschen Senkung des Energieverbrauchs sondern auch der THG-Emissionen, beispielsweise Effizienz- und Suffizienzmaßnahmen, Automatisierung, regelmäßige Wartung der Anlagen. Diese Maßnahmen können sich mindernd auch auf die Scope-2-Emissionen auswirken.
Scope 2
Bei den Scope 2-Emissionen handelt es sich um die indirekten Emissionen, die zwar auf Veranlassung des Unternehmens entstehen, jedoch bei den Strom-, Wärme- oder Kältelieferanten anfallen, von welchen das Unternehmen die entsprechende leitungsgebundene Energie bezieht. Vermeiden und reduzieren lassen sich diese Emissionen einerseits durch ein optimiertes Energiemanagement und andererseits durch einen Wechsel des Lieferanten oder des Tarifs, beispielsweise indem das Unternehmen nicht mehr den herkömmlichen Strommix einkauft, sondern auf Ökostrom wechselt.
Scope 3
Scope 3 berücksichtigt die indirekten Emissionen aus vor- und nachgelagerten Tätigkeiten in der Wertschöpfungskette des Unternehmens. Das können beispielsweise THG-Emissionen sein, die durch den Einkauf von Waren und Dienstleistungen, durch den Transporte eingekaufter Waren und erzeugter Produkte sowie durch Geschäftsreisen und Pendelverkehr verursacht werden. Durch den Umstieg vom PKW mit Verbrennungsmotor auf Alternativen wie den öffentlichen Nah- und Fernverkehr lassen sich die THG-Emissionen aus Reisetätigkeiten reduzieren. Weitere Minderungen sind beispielsweise möglich, wenn bei Büromaterialien, Reinigungsmitteln und Verpackungen auf eine sparsame Verwendung und auf nachhaltige Produkte geachtet wird, die Materialien nach Möglichkeit wiederverwendet werden, die Transportwege kurzgehalten werden und die Fracht geschickt gebündelt wird. Vieles davon trägt dann auch zur Ressourcenschonung bei.
Klimamanagement ist ein wichtiger Bestandteil des Nachhaltigkeitsmanagements in Unternehmen. Der betriebliche Klimaschutz erweitert die lange geübte Praxis der energetischen Effizienzverbesserung mit ihrer Fokussierung auf energetische Betriebsoptimierung bei Gebäuden und Prozessen und auf betriebliches Mobilitätsmanagement.
Weitere Informationen zum Thema Nachhaltigkeit finden Sie hier: https://www.carmen-ev.de/nachhaltigkeit/
Dipl.-Ing. (FH) Gilbert Krapf, C.A.R.M.E.N. e.V., Abteilung Nachhaltigkeit
