Bundesförderung für effiziente Wärmenetze: Antragstellung ab sofort möglich

Nach langer Wartezeit herrscht nun endlich Klarheit über die zukünftige Förderlandschaft für Wärmenetze. Die neue Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) hat am 15. September das bisherige Förderprogramm “Wärmenetzsysteme 4.0” abgelöst. Wie auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die seit letztem Jahr für kleine Wärmenetze (höchstens 16 Gebäude und 100 Wohneinheiten) zuständig ist, fördert die BEW über einen prozentualen Ansatz.

Das Förderprogramm ist in vier Module untergliedert:

  • Transformationspläne und Machbarkeitsstudien
  • Umsetzung von systemischen Maßnahmen (Transformation von bestehenden Netzen hin zu erneuerbaren Energiequellen oder Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbarer Wärme)
  • Schnell umsetzbare Einzelmaßnahmen
  • Betriebskostenförderung für Großwärmepumpen und Solarthermieanlagen

Im Modul 1 liegt die Förderquote bei bis zu 50 %, Förderobergrenze für Transformationspläne und Machbarkeitsstudien sind 2 Mio. €. Im Rahmen der Umsetzung werden in den Modulen 2 und 3 Investitionen mit bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Hier liegt die maximale Fördersumme bei 100 Mio. € pro Projekt. Brennstofffreie Wärmeerzeugungsanlagen erhalten im Modul 4 zusätzlich für die ersten 10 Jahre eine Betriebskostenförderung. Sie beträgt 1 Ct/kWh beim Einsatz von Solarthermie, bei Wärmepumpen ist die Förderhöhe abhängig von Effizienz und Stromherkunft.

Für die Förderung eines neuen Wärmenetzes muss der Anteil erneuerbarer Energien und Abwärme am Wärmemix mindestens 75 % betragen. Bei Wärmenetzen über 20 km Länge ist der Anteil von Wärme aus Biomasse begrenzt.

Neu hinzugekommen im Vergleich zum Entwurf der BEW ist die grundsätzliche Begrenzung der Förderhöhe in den Modulen 2, 3 und 4 auf eine projektspezifisch zu ermittelnde Wirtschaftlichkeitslücke. Zur Berechnung dieser wichtigen Zahl steht auf der Webseite des BAFA ein Exceltool zur Verfügung.

Weitere Informationen zur BEW finden Sie bei der BAFA.