Verschärfte Nachhaltigkeitskriterien für Energieholz in der RED III

Während seiner Plenartagung im September 2022 wird das Europäische Parlament die überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) beraten. Die seit 2018 gültige RED II gibt den Rahmen für die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen vor. Mit ihrer Überarbeitung – allgemein als RED III bezeichnet – sollen die Nutzung Erneuerbarer Energien gesteigert und Treibhausgasemissionen verringert werden. Alarmiert ist die Branche wegen der im Raum stehenden verschärften Nachhaltigkeitsbestimmungen für die energetische Verwertung von Biomasse-Festbrennstoffen. RED II hat bereits Nachhaltigkeitsanforderungen an die Holzenergie definiert, welche mit der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) teilweise in deutsches Recht umgesetzt wurden. Mit der vor der Abstimmung stehenden RED III sollen deutlich strengere Anforderungen festgelegt und die Palette der betroffenen Anlagen erweitert werden.

Hier finden Sie den gesamten Hintergrundbericht