Bayerische Förderrichtlinie Holzbau

Am 1. Juni 2022 veröffentlichte der Freistaat Bayern die aktuelle „Richtlinie zur Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden in Holzbauweise in Bayern (Bayerische Förderrichtlinie Holz – BayFHolz)“.

Ziel der Richtlinie ist die vermehrte Verwendung von Baustoffen aus Holz und anderen Nachwachsenden Rohstoffen zu stärken. Dadurch sollen endliche Ressourcen geschont und mit dem gebundenen Kohlenstoff ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz im Bausektor geleistet werden.

Gefördert werden ab sofort kommunale und mehrgeschossige Holzgebäude (Neubau, Erweiterung und Aufstockung) mit 500 Euro je gespeicherte Tonne CO2 bis zu einer Obergrenze von 200.000 Euro je Baumaßnahme. Anträge müssen bis zum 31. Dezember 2022 gestellt werden, die Förderrichtlinie endet zum 31. Dezember 2024.

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