Mit dem KfW-Umweltprogramm werden Investitionen gefördert, die die Umweltsituation und den Klimaschutz verbessern, Ressourcen schonen, die Artenvielfalt und naturnahe Lebensräume stärken oder der Anpassung an die Folgen des Klimawandels dienen.
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen insbesondere:
- Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen
- Ressourceneffizienz/Materialeinsparung, kreislauforientierte Produktion
- Abfallvermeidung, -behandlung und -verwertung
- Abwasservermeidung, Abwasserbehandlung, Reduzierung des Wasserbedarfs und Wasserwiederverwendung
- Luftreinhaltung/Lärmschutz
- Klimaschutz-/ sowie Klimaanpassungsmaßnahmen (technisch)
- Natürliche Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
- Sonstige Umweltschutzmaßnahmen
- Planungs- und Umsetzungsbegleitung
- Modul „Natürliche Klimaschutzmaßnahmen“ (mit Tilgungszuschuss)
Der Kredit wird nicht direkt bei der KfW, sondern bei der eigenen Bank beantragt. Die KfW prüft anschließend die Unterlagen und entscheidet über die Förderung. Mit dem KfW-Programm 240 werden Unternehmen jeder Größe gefördert, mit dem Programm 241 kleine Unternehmen im Sinne der Definition der Europäischen Union mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.
Weitere Informationen zu Antragsberechtigten sowie Kredithöhe, Aus- und Rückzahlung sind hier zu finden:
https://www.umweltpakt.bayern.de/werkzeuge/foerderfibel/programme/321/kfw—umweltprogramm