Holzenergie & Wärmenetze

Die Wärmegewinnung aus Holz ist wahrscheinlich die erneuerbare Energieform mit der längsten Tradition. Wo vor Jahrtausenden eine offene Feuerstelle zur Beheizung genutzt wurde, hat heute modernste Technik Einzug gehalten. Durch moderne Verbrennungstechnik und Abgasreinigungssysteme kann Wärme aus Holz in allen Leistungsbereichen effizient und sauber bereitgestellt werden. In genügend dicht bebauten Ortsteilen bietet es sich dabei an, die Wärme zentral in einem Heizwerk zu erzeugen und über ein Wärmenetz zu verteilen.

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Förderung für Holzenergie & Wärmenetze

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)
Im Programmteil „Einzelmaßnahmen“ des BEG werden neben Wärmepumpen und Solarthermieanlagen auch Holzfeuerungen, Gebäudenetze oder der Anschluss an ein Wärmenetz bezuschusst. Die Förderquote für den Heizungstausch in Bestandsgebäuden liegt aktuell bei bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Maßnahmen an Neubauten sind nicht förderfähig. Das Förderprogramm richtet sich sowohl an Privathaushalte als auch an Unternehmen und Kommunen.
C.A.R.M.E.N.-Anleitung: Schritt für Schritt zur Antragsstellung
C.A.R.M.E.N. zu den Förderkonditionen zum Heizungstausch in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden
C.A.R.M.E.N. zu den Förderkonditionen für Gebäudenetze
C.A.R.M.E.N.-Hinweis: Ersatzinvestitionen “Grün zu Grün” noch 2026 beantragen!
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Webseiten der KfW und der BAFA.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
Gefördert werden Machbarkeitsstudien und investive Maßnahmen an neu zu errichtenden Wärmenetzen mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien sowie zur Dekarbonisierung und Transformation bestehender Wärmenetze. Ein Netz gilt nur dann als Wärmenetz, wenn mindestens 16 Gebäude oder mehr als 100 Wohneinheiten versorgt werden.
C.A.R.M.E.N zu Förderkonditionen für Wärmenetze im BEW
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des BAFA.

Hinweis: Netze bzw. Wärmeerzeuger, die weniger als 16 Gebäude oder weniger als 100 Wohneinheiten mit Wärme oder Kälte versorgen, werden als Gebäudenetz über das BEG EM gefördert.

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW)
Die EEW umfasst verschiedene Fördermodule für Unternehmen – von einzelnen Effizienztechnologien über die Umstellung der Prozesswärmeversorgung auf erneuerbare Energien bis hin zu Transformationsplänen. In Modul 2 werden unter anderem Biomasse-Feuerungsanlagen gefördert, deren bereitgestellte Wärme zu über 50 Prozent für Prozesse, d. h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet werden.
C.A.R.M.E.N zu Förderkonditionen im EEW – insbesondere Prozesswärmeerzeugung
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des BAFA und der der KfW.
Bundesprogramm Energieeffizienz in der Landwirtschaft
Landwirtschaftliche und gartenbauliche KMUs können sich u. a. Anlagen zur Erneuerbaren Wärmeerzeugung und Maßnahmen zur Ab- und Fernwärmenutzung mit einem Investitionszuschuss fördern lassen. Voraussetzung ist die Erstellung eines CO2-Einsparkonzepts durch eine sachverständige Person, anhand dessen die individuelle Förderhöhe berechnet wird.

Wichtiger Hinweis: Die Fördermittel für 2026 sind aktuell ausgeschöpft. Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) nimmt derzeit keine Förderanträge entgegen. Vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel für diese Maßnahme im Bundeshaushalt 2027 soll das Antragsverfahren Ende 2026 wieder geöffnet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der FNR

BioWärme Bayern
Gefördert werden automatisch beschickte Biomasseheizwerke ab einer Nennwärmeleistung von 60 kW und zugehörige Wärmenetze.

Wichtiger Hinweis: Die Förderrichtlinie läuft Ende 2026 aus. Das Technologie- und Förderzentrum in Straubing (TFZ) nimmt seit 01.08.2026 keine Förderanträge mehr entgegen. Das Förderprogramm soll im Jahr 2027 fortgesetzt werden, eine Nachfolge-Förderrichtlinie befindet sich derzeit in Vorbereitung.

C.A.R.M.E.N. zu den Förderkonditionen von BioWärme Bayern

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des TFZ

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) - Wärmenetze und Pufferspeicher
Nach dem KWKG 2025 werden unter bestimmten Voraussetzungen sowohl Wärme- und Kältenetze als auch Wärme- und Kältespeicher über einmalige Investitionszuschläge gefördert.

Für die Förderung von Wärmenetzen gilt unter anderem die Voraussetzung, dass ein Mindestmaß an Wärme aus KWK-Anlagen in das Netz eingespeist wird. Zudem muss es sich um ein „öffentliches“ Netz handeln, an das mindestens ein Abnehmer angeschlossen ist, der nicht Eigentümer der einspeisenden KWK-Anlage ist.

Wichtiger Hinweis: Fristen 2026!
Aufgrund der bisher ungeklärten beihilferechtlichen Einordnung des KWKG gelten derzeit besondere Übergangsregelungen. Grundsätzlich ist eine Inbetriebnahme bis 31.12.2026 vorgesehen; bei bestimmten nach 2026 erfolgenden Inbetriebnahmen kann der Anspruch erhalten bleiben, wenn bis 31.12.2026 die erforderlichen Genehmigungen vorlagen bzw. wesentliche Bauleistungen verbindlich beauftragt wurden und anschließend die gesetzlichen Fristen eingehalten werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie will zeitnah ein Gesetzentwurf zur KWKG-Novelle vorlegen. Sie soll spätestens im ersten Quartal 2027 in Kraft treten. Ein erstes Eckpunktepapier wurde am 18.09.2026 veröffentlicht.
Weitere Informationen zum KWKG finden Sie auf der Webseite des BAFA.

Publikationen

Unser Beratungsangebot

Wir beraten und informieren Sie gerne rund um das Thema Holzenergie & Wärmenetze – online, telefonisch oder persönlich!

Hier finden Sie unsere C.A.R.M.E.N.-Expertinnen und Experten in diesem Bereich:

Wolfram Schöberl
Sabine Hiendlmeier
Bernhard Pex
Matthias Wanderwitz
Daniela Probst