Das praxisorientierte Seminar findet am 26. und 27. November 2025 im SAZ in Straubing statt und behandelt detailliert den hydraulischen Abgleich von 2-Rohr-Anlagen in Bestandsbauten. Ziel ist, den Abgleich gemäß VdZ-Formular nach Verfahren B eigenständig durchführen zu können.
Eine Nachweispflicht besteht unter anderem bei:
- BEG-Förderung
Für jede Förderung muss der hydraulische Abgleich nach dem Verfahren B der VdZ durchgeführt werden – egal ob BAFA-Zuschuss bei Heizungsoptimierung, KfW-Zuschuss für neue Wärmeerzeuger wie Wärmepumpe und Pelletkessel oder KfW-Kredit für Sanierung und Neubau Effizienzhaus. - Mehrfamilienhäuser
Seit dem 01.10.2024 müssen Eigentümer von Gebäuden ab 6 Wohneinheiten einen hydraulischen Abgleich nach dem Verfahren B der VdZ durchführen lassen, ganz gleich, welcher Wärmeerzeuger eingebaut ist. Wird der Abgleich nicht durchgeführt, drohen Bußgelder (GEG § 60 c).
Für den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B sind u.a. Raumheizlast-Berechnungen auf Grundlage der DIN EN 12831, Volumenstrom-, Ventil- und Pumpen-Dimensionierungen sowie Regelungseinstellungen erforderlich.
Im Seminar bearbeiten die Teilnehmenden verschiedene Übungsbeispiele. Dabei werden Aufgaben zu Fuß mit dem Taschenrechner gelöst, Diagramme interpretiert und ein hydraulischer Abgleich mit der Bially-Software auf dem eigenen Notebook durchgeführt. Die Software wird als 30-Tage-Vollversion kostenfrei zur Verfügung gestellt; sie läuft allerdings nicht auf einem Mac.
Das Fachgespräch richtet sich an Gebäude-Energieberater*innen, Architekten*innen, Planer*innen, das SHK-Handwerk, Schornsteinfeger*innen und Immobilienverwaltungen.
Die Teilnahmegebühr beträgt 460 Euro (inkl. Tagungsunterlagen und Verpflegung). C.A.R.M.E.N. – Mitglieder, Vertreter*innen bayerischer Behörden und Studierende erhalten den ermäßigten Preis von 400 Euro für beide Tage. Dena Punkte für die Teilnahme sind aktuell beantragt. Die Plätze sind auf 15 Personen begrenzt!
Weitere Informationen finden Sie hier.