Holzheizungen: Härtefallhilfen können ab 15. Mai beantragt werden

Im Jahr 2022 waren auch bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie z.B. Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts oder Scheitholz die Preise teilweise stark erhöht. Der Bund hat dafür im Dezember 2022 einen Härtefallfonds für Privathaushalte angekündigt. Für die Umsetzung im Freistaat Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) zuständig. Betroffene können voraussichtlich ab dem 15. Mai 2023 Anträge auf Unterstützung stellen.

Alle Details dazu finden Sie beim StMAS unter https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/. Dort befindet sich auch ein Online-Rechner, mit dem Sie ermitteln können, wie hoch die staatliche Unterstützung in Ihrem Fall voraussichtlich ausfallen wird.