Preisfindung bei PPAs

Power Purchase Agreements (PPAs) werden als Vermarktungsform für Erneuerbare Energien in Deutschland immer beliebter. Bei einem PPA wird in der Regel zwischen Stromproduzierenden und Stromabnehmenden ein langjähriger bilateraler Stromliefervertrag geschlossen. Diese Verträge bieten allen Beteiligten den Vorteil einer langfristigen Preissicherheit. Darüber hinaus ergibt sich für Abnehmende die Möglichkeit, über Herkunftsnachweise die grünen Eigenschaften des Stroms für eigenen Nachhaltigkeitsziele zu verwenden.

Ein entscheidender Punkt beim Abschluss eines PPA ist der gerechte Preis für alle Beteiligten – der sogenannte Fair Value. Doch wie bildet sich in der Regel der PPA-Preis einer Anlage?

Grundlage dafür ist der eigentliche Marktpreis der Anlage. Dieser wird ermittelt, indem von den zukünftigen Terminmarktpreiserwartungen die Profilwertigkeit (Wert des eingespeisten Stroms im Vergleich zum durchschnittlichen Monatsmarktwert) abgezogen wird. Beispielsweise ist bei einer PV-Freiflächenanlage mit Ost-West Ausrichtung davon auszugehen, dass die Profilwertigkeit höher ausfällt als bei einer südlich ausgerichteten Anlage.

Abgezogen werden von diesem Marktpreis anschließend noch Kosten für die Vermarktung, die Anlagenbilanzierung sowie kalkulatorische Sicherheiten für langfristige Wetterrisiken.

Um sicherzustellen, dass der Festpreis über die Gesamt-Vertragslaufzeit gegeben werden kann, wird darüber hinaus das langfristige Preisrisiko ermittelt und abgezogen. Das bietet zudem eine Sicherheit gegen zu erwartende Marktpreisschwankungen.
Zusätzlich werden auf diesen Preis noch die Erlöse durch Herkunftsnachweise addiert. Daraus ergibt sich der finale PPA-Preis.

Eine Hilfestellung bei der richtigen Auswahl des Fair Value liefern unter anderem folgende Anbieter:

Aktuelle Preistrends werden zudem in folgenden Veröffentlichungen aufgezeigt (Stand Herbst 2022):

Was beim Abschluss von Stromverträgen mit Letztverbrauchenden beachtet werden sollte, finden Sie in unserer Broschüre „So klappt’s mit dem Stromliefervertrag“.