Nutzhanf in der neuen GAP

Bereits im Oktober 2020 stimmte das Europäische Parlament für eine Erhöhung des maximalen THC-Gehalts auf dem Feld von 0,2 Prozent auf 0,3 Prozent Gut ein Jahr später, in dem Kompromisse, zwischen den drei europäische Institutionen gefunden werden mussten, wurde der finale Antrag für die Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) durch den Rat angenommen.

Die neue GAP tritt ab 1. Januar 2023 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt haben Landwirte die Möglichkeit Direktzahlungen auch für Hanfsorten zu erhalten, die einen maximalen THC-Gehalt von 0,3 Prozent erreichen. Diese Änderung birgt eine potenzielle Erweiterung des EU-Sortenkatalogs um eine Vielzahl neuer Hanfsorten.

Zur Erinnerung: Diese Änderung gilt nur, für Landwirte, die Direktzahlungen beantragen wollen. Ist das nicht der Fall, dürfen entsprechend nationalem Recht auch Hanfsorten mit einem höheren THC-Gehalt angebaut werden (z. B. 0,6 Prozent in Italien oder 1 Prozent in der Tschechischen Republik). In Deutschland ist im nationalen Recht kein höherer Grenzwert festgeschrieben!

„Ich bin stolz auf das was heute erreicht wurde. Wir haben hart dafür gearbeitet, das Hanf in der Gemeinsamen Agrarpolitik die Aufmerksamkeit bekommt, die er verdient. Ich würde sagen, dass dieser kleine Schritt widerspiegelt das die EU-Gesetzgebung den europäischen Hanfsektor langsam anerkennen.“, so Lorenza Romanese (EIHA Managing Director). „Das war es aber noch nicht. Wir müssen gemeinsam weiterarbeiten, da es immer noch Bereiche gibt, wo eine Verbesserung der Reglementierung von Nutzhanf nötig ist. Aber wir sind auf dem richtigen Weg.“