Großes Interesse am C.A.R.M.E.N.-WebSeminar zu Planungsrecht PV und Wind

Am 25. Februar 2021 veranstaltete C.A.R.M.E.N. e.V. das WebSeminar „Planungsrecht für PV-Freiflächenanlagen und Windenenergieanlagen: Bebauungsplan und Umweltbericht“. Mit insgesamt 293 Teilnehmenden war die Veranstaltung sehr gut besucht. Insbesondere Menschen von Planungsunternehmen und aus Kommunen informierten sich online zu dem Thema Planungsrecht und tauschten sich im Chat aus.

Nach einer kurzen Begrüßung und Vorstellung von C.A.R.M.E.N. e.V. führte die Moderatorin Tabea Falter durch das Vortragsprogramm.

Erster Redner war Micha Klewar, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei „Becker Büttner Held“. Er begann seinen Vortrag mit dem Hinweis, dass laut dem EEG 2021 der gesamte Strom in Deutschland ab dem Jahr 2050 treibhausgasneutral sein soll.
Beim Ausbau der Erneuerbaren Energien mittels PV-Freiflächenanlagen und Windenergieanlagen sei das jeweilige Bundes- und Landesrecht zu berücksichtigen. Für PV-Anlagen auf Dächern und dienenden Anlagen – wie beispielsweise zur Stallhaltung – gäbe es eine Privilegierung. Das gelte aber nicht für PV-Freiflächenanlagen. Dagegen seien Windenergieanlagen im Außenbereich privilegiert, jedoch die Regelungen des Flächennutzungsplans und der Raumordnung entscheidend.

Dann ging Klewar auf die Arten des Bebauungsplans ein: So gäbe es neben einem einfachen einen qualifizierten sowie vorhabensbezogenen Bebauungsplan. Letzterer hätte jedoch Nachteile, da dieser recht strikt ist. So ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan nötig und das Projekt muss exakt beschrieben werden. Laut dem Fachanwalt muss ein Bebauungsplan folgende Punkte beinhalten: Art der Nutzung, bauliche Maßnahmen sowie die Festlegung von Baulinien und Baugrenzen. Eine Festschreibung bestimmter Hersteller der Anlagenkomponenten sei nicht zulässig.

Klaus Albrecht, Geschäftsführer der „ANUVA Stadt- und Umweltplanung“, beleuchtete die erforderlichen Inhalte des Umweltberichts.

Er erklärte zunächst, dass sowohl für die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen als auch für Windenergieanlagen laut dem Baugesetzbuch ein solcher Bericht notwendig ist. Die Bauleitpläne müssten demnach soziale, wirtschaftliche und Umwelt-Aspekte berücksichtigen.

Wichtig sei, dass der Bestand vor der Maßnahme beschrieben wird und dass der Bericht als Entscheidungsgrundlage dient und neutral ist. Gerade bei der Errichtung von Windenergieanlagen muss der Umweltbericht sehr detailliert formuliert sein, um die Akzeptanz zu erhöhen – etwa wird der Abschaltalgorithmus je nach Standort angepasst.

Auch auf das Thema Vogelschutz ging Albrecht ein: Bestimmte Maßnahmen von PV-Anlagen und Windenergieanlagen könnten Vogelarten abschrecken oder anlocken. Von einer Fallenwirkung – etwa, dass Wasservögel die PV-Anlage aufgrund der Licht-Reflexion, der typischerweise blauen Module mit Wasser verwechseln– sei nicht auszugehen.

Die hohe Nachfrage zum Thema zeige jedoch auch den nötigen Informationsbedarf. Das Netzwerk plant daher weitere Veranstaltungen, in denen die verschiedenen Aspekte vertiefend aufgegriffen werden.