Erhöhung der Höchstgrenze für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Bayern

Die jährliche bayerische Höchstgrenze für Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlagen auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten wird von bisher 70 auf 200 Anlagen erhöht. Dies gab das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 26. Mai 2020 bekannt. Damit reagiere Bayern auf das in diesem und nächsten Jahr erhöhte bundesweite Ausschreibungsvolumen für PV. Die Akzeptanz für diese Technologie in Bayern sei insgesamt hoch. So wurden bereits mehr als 15.000 Anträge für das PV-Speicherprogramm gestellt. Auch die verstärkte Unterstützung des Ausbaus von PV-Dachanlagen stellt Hubert Aiwanger, Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, in der Mitteilung in Aussicht.
Die vollständige Pressemeldung erhalten Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.