Antragstellung im BEW wieder möglich

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Antrags- und Bewilligungspause aufgehoben, die am 1. Dezember 2023 für alle BMWK-Förderprogramme im Klima- und Transformationsfonds verhängt worden war.

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) wird nun fortgesetzt, allerdings bis zum Beschluss des Bundeshaushalts 2024 (für Februar geplant) gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung. Somit können unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel ab sofort wieder Anträge für die Bundesförderung für effiziente Wärmenentze (BEW) gestellt werden.

Achtung! Eine Ausnahme bildet die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW). Hier können Anträge erst mit dem Inkrafttreten der novellierten Richtlinie, voraussichtlich ab dem 15.02.2024, wieder gestellt werden.