Mit der Bundesförderung effiziente Gebäude lässt sich der Umstieg auf erneuerbares Heizen staatlich fördern. Damit unterstützt die Bundesregierung insbesondere Haushalt mit geringeren Einkommen bei der Heizungsmodernisierung mit Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie oder dem Anschluss an ein Wärmenetz. Einen umfassenden Überblick zu Fördermöglichkeiten finden Sie in unserem C.A.R.M.E.N. – Beitrag “Angepasste Förderkonditionen für den Heizungstausch im BEG 2026“.
Der Förderantrag wird zentral und rein digital über das Kundenportal “Meine KfW“ abgewickelt. Wie der Antragsprozess abläuft und was es zu beachten gilt, das klären wir im Folgenden Schritt für Schritt.

Sie beauftragen ein Fachunternehmen Ihrer Wahl mit der Heizungsmodernisierung und schließen einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung ab.
Sie erhalten eine Bestätigung zum Antrag (BzA) mit einer BzA-Nummer vom Fachunternehmen, die Sie später zur Antragstellung benötigen. Die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (Energieberater) ist nicht zwingend notwendig.

Für die Antragstellung registrieren Sie sich im Kundenportal “Meine KfW”, wählen das Programm “Zuschuss Heizungsförderung” (458) aus und tätigen Ihre Angaben. Hier kommt nun auch die BzA-Nummer zum Einsatz. Den Lieferungs- und Leistungsvertrag laden Sie als PDF hoch. Die Förderzusage erfolgt anschließend über das Kundenportal “Meine KfW”. Der Zuschussbetrag wird ab sofort für Ihr Vorhaben reserviert.

Sobald Sie eine Zusage erhalten haben, kann die Maßnahmenumsetzung beginnen. Alle geförderten Maßnahmen müssen innerhalb von 36 Monaten ab Förderzusage umgesetzt werden.
Sobald alle Maßnahmen umgesetzt sind, erhalten Sie vom Fachunternehmen eine “Bestätigung nach Durchführung” mit einer BnD-Nummer, die Sie im nächsten Schritt benötigen.

Im letzten Schritt müssen Sie der KfW einen Nachweis liefern, dass die Heizungsmodernisierung abgeschlossen ist. Dazu müssen Sie im Kundenportal “Meine KfW” zunächst Ihre Identität nachweisen. Dies erfolgt mithilfe des Postident-Verfahrens der Deutschen Post, des SCHUFA-IdentitätsChecks oder Video-Identifizierung.
Reichen Sie nun innerhalb von 6 Monaten nach der letzten Rechnung durch Ihr Fachunternehmen alle Rechnungen und Belege zu Ihrem Vorhaben (sowie weitere Dokumente für Klima- oder Einkommensabhängigen Bonus) ein, indem Sie sie an entsprechender Stelle hochladen. Hierzu benötigen Sie nun auch die BnD-Nummer, die Sie von Ihrem Fachunternehmen erhalten haben. Anschließend geben Sie noch Ihre Bankverbindung an.

Sobald die Prüfung der Nachweise abgeschlossen ist, werden Sie per E-Mail und über das Kundenportal „Meine KfW“ informiert und erhalten eine Auszahlungsbestätigung mit dem Termin der Auszahlung. Bei Fehlern oder Unvollständigkeit der Nachweise informiert Sie die KfW per E-Mail.
Lieferungs- und Leistungsvertrag
Ab September 2024 muss für die Förderantragstellung verpflichtend ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen, in dem eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage vereinbart wurde. Ziel ist, dass die Förderung tatsächlich für konkret geplante, umsetzungsreife Maßnahmen zur Verfügung steht und keine Fördermittel durch „Vorratsanträge“ für Vorhaben blockiert werden, die u.U. nicht zügig oder gar nicht umgesetzt werden. Aus dem Vertrag muss sich das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme ergeben. Das Datum darf nicht außerhalb des Bewilligungszeitraums liegen.
Aufschiebende Bedingung (Muster):
“Dieser [Kaufvertrag tritt / Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung] erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag [nur bei Kaufverträgen: zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens]] bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.” (Quelle: BMWK)
Auflösende Bedingung (Muster):
“Dieser [Kaufvertrag erlischt / Vertrag erlischt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung], sobald und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens] nicht bewilligt, sondern ablehnt und die Förderung nicht mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zusagt, sondern mit einem Ablehnungsbescheid versagt (auflösende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.“ (Quelle: BMWK)
Vermietende, Wohnungswirtschaft, Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude
Weitere Informationen zur Antragstellung sowie ein FAQ finden Sie hier und im Infoblatt zur Antragstellung. Ein ausführliches FAQ findet sich zudem hier.
In unserem C.A.R.M.E.N. – Beitrag “Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Einzelmaßnahmen” finden Sie einen umfassenden Überblick über alle Fördermöglichkeiten.
In unserem C.A.R.M.E.N. – Beitrag “Nachbarschaftliche Wärmenetze im BEG” gehen wir gezielt auf die Fördermöglichkeiten für Gebäudenetze ein.
