Windenergieprojekte erfolgreich umsetzen: Beteiligung, Kommunikation und regionale Vorteile

Der für die Energie- und Klimawende notwendige Ausbau der Windenergie ist häufig mit Konflikten vor Ort verbunden. Gründe hierfür können unzureichende Kommunikation und Beteiligungsmöglichkeiten sein. Durch die Umsetzung geeigneter Maßnahmen, können Beiträge zur Konfliktminimierung geleistet werden.

Erfahrungen zeigen, dass die reine Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum formellen Beteiligungsverfahren oftmals unzureichend sind. Häufig sind die vorgeschriebenen Maßnahmen kaum geeignet, um das Vertrauen der lokalen Bevölkerung zu gewinnen und eine Beteiligung zu ermöglichen, die tatsächlich auch als solche angesehen wird. Doch was kennzeichnet eine gute Beteiligung und welche Möglichkeiten gibt es für Projektierende gemeinsam mit der Kommune, den Bürgerinnen und Bürgern und sonstigen Akteuren vor Ort gemeinsam das Windparkprojekt voranzutreiben?

1. Informationsbereitstellung

Mittels des formellen Beteiligungsverfahrens werden Projektinformationen durch die Lokalpresse, den Amtsblättern sowie mittels Auslegung zur Einsichtnahme bei der Kommune, den Bürgerinnen und Bürgern und Trägern öffentlicher Belange für kurze Zeit zugänglich gemacht. Potenziell Betroffene erhalten auf diesem Wege Projektinformationen sowie die Möglichkeit zur Erhebung von Einwendungen. Die bloße Bereitstellung von Informationen ist i. d. R. jedoch nicht ausreichend, um Akteure von dem Projekt zu überzeugen und Konflikte zu minimieren. So kommt dem Zeitpunkt der Informationsbereitstellung eine besondere Bedeutung zu. Hierbei gilt: Je früher desto besser. Entsteht der Eindruck, dass lediglich vollendete Tatsachen geschaffen wurden, ist ein Konflikt oft vorprogrammiert.

Auch die Wahl der Kommunikationskanäle ist entscheidend. Die Veröffentlichung in der Lokalpresse, dem Amtsblatt sowie bei der Gemeinde sind obligatorisch. Darüber hinaus bietet das Internet eine gute Möglichkeit sich unabhängig von Arbeits- und Öffnungszeiten zu informieren und laufende Projektentwicklungen einfließen zu lassen. Eigentlich bekannt, aber dennoch zu selten in diesem Zusammenhang genutzt: Das direkte Gespräch. Es bietet die Möglichkeit zum unmittelbaren Austausch und kann viel dazu beitragen Fragen frühzeitig zu klären und Unsicherheiten aus der Welt zu räumen. Den Rahmen hierfür können zum Beispiel Informationsveranstaltungen, Stände an öffentlichen Plätzen oder Sprechstunden bieten.

2. Beteiligung durch aktive Einbringung

Für die Konkretisierung eines Standortes gibt es zu viele Faktoren, die mit einem nicht unerheblichen Aufwand überprüft werden müssen. Scheint ein Standort jedoch als geeignet für die Errichtung eines Windparks, empfiehlt es sich nicht länger als nötig zu warten, um die Öffentlichkeit zu informieren. Je länger dieser Schritt in der Projektierungsphase hinausgezögert wird, desto mehr vollendete Tatsachen und damit potenzielles Konfliktpotenzial wird geschaffen.

Es sollte bedacht werden, dass ab dem Zeitpunkt der Informationsbereitstellung auch Einwände jeglicher Art abgearbeitet werden können, wertvolle Kenntnisse der lokalen Bevölkerung, zum Beispiel zu Artenschutzbelangen können somit einfließen. In dieser frühen Projektphase sind noch eher Anpassungen zur Ausgestaltung des Windparks durch die Beteiligung der Bevölkerung und Träger öffentlicher Belange möglich.

Eine nicht zu unterschätzende Rolle spielt die Kommune, vertreten durch den Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin, wenn es darum geht, einen geeigneten Rahmen für einen Dialog zu schaffen. Auch Klimaschutzmanagerinnen und -manager können wertvolle Beiträge leisten, um den konstruktiven Austausch anzustoßen. Hierbei können auch kommunale/regionale Klimaschutzkonzepte und deren Inhalte verständlich vorgestellt werden. Somit kann ein Bezug zu bestehenden Planungskonzepten und Zielen hergestellt und den Anwohnerinnen und Anwohnern ein vollumfängliches Zukunftskonzept für die Gemeinde näher gebracht werden.

3. Beteiligung zur Stärkung regionaler Wertschöpfung

In der Regel entstehen Windparks im ländlichen Raum, auf dem Gebiet kleiner Kommunen. Geringe Einwohnerzahl und enge Gemeinschaften können allerdings eher Spannungen hervorrufen, etwa wenn nur Einzelne durch die Verpachtung ihrer Grundstücke profitieren. Stattdessen sollten Wege begangen werden, die es erlauben den Windpark als Chance für viele Menschen und die Kommune zu nutzen.

Eine Möglichkeit hierzu bietet die Schaffung von Bürgerwindanlagen. Bei diesen wird ein Teil des Windparks als Bürgerwindpark, oftmals in der Form einer GmbH & Co. KG betrieben. Bürgerinnen und Bürger können sich dabei durch den Erwerb von Anteilsscheinen direkt am Windpark beteiligen und so finanziell an den Erträgen des Parks partizipieren.     

Eine andere Form ist die indirekte Beteiligung. Hierbei bieten vertragliche Vereinbarungen zwischen Betreibenden und privaten bzw. kommunalen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern, die Möglichkeit, dass ein Teil der Erträge aus dem Windpark abgeführt und zweckgebunden in der Gemeinde eingesetzt wird. Auf diesem Wege lassen sich Kommunalhaushalte entlasten und Einrichtungen und Aktionen des öffentlichen Lebens wie zum Beispiel Kindertagesstätten, Vereine und Stadtfeste finanzieren oder sogar neu schaffen.

Die Kommune, auf deren Gemeindegebiet die Windenergieanlage steht, erhält unabhängig vom Sitz der Betreibergesellschaft seit 2021 90 Prozent des anfallenden Gewerbesteueraufkommens aus den Erträgen der Windräder (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 GewStG). Die regionale Wertschöpfung erhöht sich, wenn die Betreibergesellschaft ihren Sitz vor Ort hat und die Kommune dadurch die vollständige Gewerbesteuer sowie Einkünfte aus der Einkommens- und Abgeltungssteuer erhält. Anlagenbetreiberinnen und -betreiber dürfen zudem auf freiwilliger Basis Kommunen im Umkreis von 2,5 km um ein Windrad mit einer Mindestleistung von 1 MW eine Zuwendung ohne Gegenleistung von insgesamt höchstens 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die eingespeiste Strommenge anbieten (§ 6 EEG 2023).

Weitere Informationen zum Thema

Neutrale und fundierte Informationen zum Thema finden Sie in unserer C.A.R.M..E.N.-Broschüre “Akzeptanz für die Windenergie”. Weiterführende Daten und Fakten bieten darüber hinaus u. a. der Energieatlas Bayern sowie die Fachagentur Wind und Solar:

Aktuelle Veranstaltungen und Informationen zum Thema Windenergie bietet unsere Übersichtsseite.