Verbot von Plastiktüten

Seit Beginn des Jahres gilt in Deutschland ein Verbot von „leichten“ Plastiktüten, d.h. mit einer Wandstärke von 15 bis 49 Mikrometer. Eine Ausnahme gilt also für sogenannte „Hemdchenbeutel“ die dünner als 15 Mikrometer sind und beispielsweise an der Obst- und Gemüsetheke im Lebensmittelhandel verwendet werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um fossilbasierte, biobasierte oder kompostierbare bzw. biologisch abbaubare Beutel handelt.

In puncto Nachhaltigkeit kommt in diesem Zusammenhang zertifiziert kompostierbaren Biokunststoffen ein besonders Potenzial zu. Die Nutzung von kompostierbaren Obst- und Gemüsebeuteln, wie in unserem „Praxistest Bio-Beutel“ untersucht, kann die Kreislaufwirtschaft entscheidend stärken. Grund hierfür ist die Möglichkeit für eine nachhaltige Mehrfachverwendung, auch Kaskadennutzung genannt.

Diese beinhaltet folgende Schritte:

  • Transportieren von losem Obst- und Gemüse
  • Verbesserung der Haltbarkeit von Lebensmitteln zuhause (Verringerung von Lebensmittelverschwendung)
  • Hygienische und einfache Sammlung von Bioabfällen

Diese Mehrfachnutzung ist in europäischen Nachbarländern, wie Österreich oder Italien, seit Jahren gängige Praxis. Die Erkenntnisse aus dem „Praxistest Bio-Beutel“ zeigen: Die angedachte Kaskadennutzung trifft auch bei uns auf eine breite Akzeptanz, außerdem lieferten die Untersuchungen am Kompostwerk positive Ergebnisse.