Hinweise für den Umgang mit Batteriespeichern bei Wasserschäden

Vor dem Hintergrund der Flutkatastrophen hat der BVES Ende Juli das Merkblatt „Sicherheitshinweise für Anwender von Batteriespeichern bei Wasserschäden und Hochwasser“ zum Download bereitgestellt. In dem Dokument gibt es sieben Verhaltensregeln, welche im Ernstfall Gesundheits-, Sach- und Umweltschäden vermeiden sollen.

Beispielsweise dürfen der Installationsraum des Stromspeichers sowie daran anschließende Räume, die unter Wasser stehen, zum Schutz vor einem Stromschlag nicht betreten werden. Denn auch wenn noch keine öffentliche Stromversorgung wiederhergestellt ist, kann durch eine PV-Anlage oder eine Notstromversorgung des Speichersystems weiterhin elektrische Energie vorhanden sein.

Laut dem BVES ist es sehr wichtig, bei Beschädigung und Überflutung von Speichern umgehend die zuständigen Einsatzkräfte zu informieren. Es sollte keinesfalls versucht werden, den Speicher selbst wieder in Betrieb zu nehmen.

Das Dokument eignet sich nicht für den Ernstfall, sondern bietet allen Organisationen, Unternehmen und Haushalten, die einen Stromspeicher besitzen, wichtige Hintergrundinformationen.

Das vollständige Dokument finden Sie hier.