Neue Verordnungen rund um Ökodesign und EU-Energielabel

Ab dem 1. März 2021 gelten laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BWMi) neue Regelungen für die Farbskala für Energieeffizienz sowie neue Vorgaben für den Energieverbrauch. Diese sollen die Kaufentscheidung für ein energieeffizientes Gerät erleichtern. Erstmals werden auch Vorgaben zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen gemacht. Demnach sind Hersteller zukünftig verpflichtet wesentliche Ersatzteile vorzuhalten, die mit gewöhnlichen Werkzeugen ausgewechselt werden können.

Das Energielabel – allseits bekannt durch die prägnante Farbskala von rot zu grün – soll statt der bisherigen +(++)-Klassen zurück auf eine vereinfachte Kennzeichnung von A bis G umgestellt werden. Dies betreffe elektronische Displays und TV-Geräte, Waschmaschinen und -trockner, Lichtquellen, Kühlgeräte und Geschirrspüler.

Als weitere wichtige Neuerung werde künftig der Austausch von Halogenlampen durch deutlich effizientere LED-Lampen eingeführt. Laut Berechnungen der Europäischen Kommission könnten durch diese Maßnahme europaweit bis zu 42 Terawattstunden Strom pro Jahr eingespart werden. Für die Umstellung der verbreitetesten Lampentypen bestehe eine Übergangsfrist bis September 2023.

Ausführliche Informationen für den Handel fasst das BWMi in einer Broschüre zusammen.