Neue Rahmenbedingungen für Speicherung, Transport und Nutzung von Kohlendioxid

Viele Schritte sind notwendig, um eine Klimaneutralität Deutschlands bis 2045 zu ermöglichen. Technologische Weiterentwicklungen in Sachen Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CObieten dabei eine vielversprechende Chance zur Zielerreichung. Nun ist ein weiterer Baustein gesetzt: die Novelle des aus dem Jahr 2012 stammenden Kohlendioxid-Speicherungsgesetz wurde verabschiedet.

Was ist neu?

Bisher bezog sich das Gesetz auf die dauerhafte Speicherung von CO2 in unterirdischen Gesteinsschichten für Erprobungs- und Demonstrationszwecke. Mit der Gesetzesänderung ergibt sich nun ein gesicherter Rechtsrahmen. der bisherige Lücken schließt und breitere Anwendungen ermöglicht. Neu ist, dass neben CCS (Carbon Capture and Storage) auch CCU (Carbon Capture and Utilization) berücksichtigt wird. Die Speicherung von CO2 ist nun auch im industriellen Maßstab für kommerzielle Zwecke möglich. Zudem wird das Regelungsregime für eine leitungsgebundene CO2-Infrastruktur für CCU und CCS vereinheitlicht und vereinfacht. Dieser Fokus spiegelt sich nun auch im neuen Gesetzestitel wider: Kohlendioxid-Speicherung-und-Transport-Gesetz – kurz KSpTG.

Ein Blick auf die Eckpunkte

  • Die Genehmigung und der Betrieb von Kohlendioxidleitungen werden für CCU und CCS einheitlich geregelt.
  • Eine Angleichung des Planfeststellungsverfahrens für Kohlendioxidleitungen an das Verfahren für Leitungsvorhaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz wird vorgenommen.
  • Errichtung, Betrieb und Änderungen von Kohlendioxidleitungen und Kohlendioxidspeichern gelten künftig als überragendes öffentliches Interesse.
  • Die Errichtung von Kohlendioxidspeichern zum kommerziellen Einsatz im industriellen Maßstab wird auf dem Gebiet des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone ermöglicht. Davon ausgeschlossen sind Meeresschutzzonen und das Küstenmeer.
  • Die Kohlendioxidspeicherung an Land wird auch weiterhin nicht bundesweit erlaubt. Jedoch erhalten die Bundesländer durch eine Opt-in-Klausel die Möglichkeit, eine dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid auf ihrem Landesgebiet zu ermöglichen.
  • Um die Öffentlichkeit über Kohlendioxidleitungen und -speicher zu informieren, wird ein öffentlich zugängliches Register erstellt.

Warum war die Gesetzesanpassung notwendig?

In unterschiedlichsten Lebensbereichen wird daran gearbeitet, Schritt für Schritt Treibhausgase zu reduzieren. Gleichzeitig haben diese Ansätze ihre Grenzen, da in einigen Branchen auch langfristig prozessbedingte und damit nicht vermeidbare Emissionen anfallen werden. Hier sind Technologien zur Abscheidung und Nutzung oder Speicherung von Kohlendioxid unverzichtbar. Die Gesetzesanpassung soll Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen schaffen und den Aufbau von Transport- und Speicherinfrastrukturen beschleunigen.

CO2 als Werstoff

In seinem Beschluss betont der Deutsche Bundestag die CCU- und CCS-Technologien, nicht nur um die vereinbarten Klimaziele zu erreichen, sondern auch um Deutschland weiterhin als wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort zu erhalten. Ein Baustein dazu ist die Entwicklung einer nachhaltigen Kohlenstoffkreislaufwirtschaft, in der CO2 vermehrt nicht als Reststoff entsorgt, sondern als Wertstoff genutzt wird.

Das Gesetz in voller Länge

Hier geht es zum Gesetzestext, der als PDF abrufbar ist: https://www.gesetze-im-internet.de/kspg/KSpTG.pdf

Der Beschluss des Deutschen Bundestags zur Gesetzesänderung ist unter https://dserver.bundestag.de/brd/2025/0633-25(zu).pdf einzusehen.


C.A.R.M.E.N.-Themenseite Carbon Capture and Utilization: https://www.carmen-ev.de/carbon-capture-and-utilization unter diesem Link stehen auch Veranstaltungstermine und vertiefende Publikationen bereit.