DemoPyro: Freistaat Bayern fördert die Erzeugung von Pflanzenkohle

Pflanzenkohle hat in den letzten Jahren zunehmend an Aufmerksamkeit gewonnen, nicht nur aufgrund der positiven Wirkungen, welche ihr z.B. in der landwirtschaftlichen Nutzung nachgesagt werden, sondern auch durch die Möglichkeit mit deren Einsatz den aktiven Klimaschutz zu fördern. Die durch Pyrolyse/Verkohlung hergestellte Pflanzenkohle stellt einen Kohlestoffspeicher dar und kann das durch die Biomasse aus der Luft aufgenommene CO2 fixieren. Voraussetzung hierfür ist, dass die Pflanzenkohle nicht wieder verbrannt wird. Durch die Einbringung z.B. in landwirtschaftliche Flächen direkt oder vermischt mit Gülle bzw. Mist wird der Kohlenstoff sicher im Boden gespeichert und nicht wieder in die Atmosphäre entlassen.

Aufgrund dieser Möglichkeit der Kohlenstoffspeicherung hat der Freistaat Bayern am 01.08.2023 bekanntgegeben, eine Förderung für Investitionen in Pyrolysedemonstrationsanlagen zur Herstellung von Pflanzenkohlen zu starten. Das Förderprogramm nennt sich „DemoPyro“ und wird die Errichtung von Pyrolyseanlagen in Bayern finanziell unterstützen. Es werden je zwei Anlagen in drei verschiedenen Leistungsklassen mit bis zu 50%, jedoch maximal 200.000 €, gefördert. Die Zuschüsse beschränken sich hierbei auf die Pyrolyseanlage und deren direkten Komponenten, nicht zuwendungsfähig laut Richtlinie hingegen sind bauliche Maßnahmen sowie Planungsleistungen, Anlagenteile zur Stromerzeugung oder Trocknung und Konfektionierung von Biomasse.

Die Förderung erfolgt in einem „Windhundverfahren“ und berücksichtigt die zeitliche Reihenfolge der Interessensbekundungen für die Gewährung der Förderung. Schnell sein lohnt sich also!

Ziel der Richtlinie soll sein, Erkenntnisse zu den Stoffströmen sowie dem Marktumfeld von Pyrolyseanlagen zu erlangen und durch diese Demonstrationsanlagen regionale Impulse zur Umsetzung von Kohlenstoffspeicherprojekten zu setzen.

Die Antragsstellung wird ab 01.09.2023 am Technologie und Förderzentrum in Straubing möglich sein. Weitere Informationen zur Förderrichtlinie sowie dessen Merkblatt finden Sie auf der Seite des TFZ unter folgendem Link:

https://www.tfz.bayern.de/foerderung/334108/index.php