BNetzA: Verlängerung Realisierungsfristen bereits bezuschlagter Gebote (vor 01.03.2020)

Windenergieanlagen an Land und Biomasseanlagen: Eine Verlängerung der Realisierungsfrist wird für Gebote für Wind an Land und für Biomasse auf formlosen Antrag von der Bundesnetzagentur unbürokratisch gewährt.

Die Anträge können per E-Mail gestellt werden, in ihnen sind die Gründe mitzuteilen, die zu einer Verzögerung des Projekts geführt haben.

Solaranlagen: Bei Solaranlagen ist die Beantragung einer Zahlungsberechtigung bis auf weiteres vor der Inbetriebnahme der Anlage möglich, wenn die geplante Anlage als Projekt im Marktstammdatenregister erfasst ist, so dass der Zuschlag nicht verfällt. Bei der Beantragung der Zahlungsberechtigung sind die Gründe mitzuteilen, die zu einer Verzögerung des Projekts geführt haben.

Für Anträge auf Fristverlängerung für Zuschläge nach EEG hat die Bundesnetzagentur eine Handreichung erarbeitet.
Quelle dieser Meldung: BNetzA