Betreiberqualifikation (AS)
Als Betreiber oder Mitarbeiter auf einer Biogasanlage gelten unterschiedliche Gesetze, Regeln und Verordnungen, deren fachlich anerkannte Unterweisung Sie nachweisen müssen, wie z.B. die zwei nachfolgend beschriebenen Schulungen a) und b).
a) Ein Teil dieser umfasst die bundeseinheitliche Vorgabe, an einer Schulung nach den beiden Technischen Regeln
- TRGS 529 “Technische Regel zum Umgang mit Gefahrstoffen bei der Herstellung von Biogas” und
- neuerdings TRAS 120 “Technische Regel zur Anlagensicherheit für Biogasanlagen“
teilzunehmen.
Wenn Sie in der Vergangenheit bereits eine 2-tägige Grundschulung erhalten haben, müssen Sie diese alle 4 Jahre in einer 1-tägigen Nachschulung auffrischen.
Daher bieten wir zusätzlich auch eine 1-tägige Auffrischungsschulung am 26.08.2025 an.
Wir bieten Ihnen nicht nur die Möglichkeit regional den Fortbildungsnachweis zu erwerben, sondern wir möchten Ihnen zusätzlich möglichst viele nützliche und praktische Tipps mit auf den Weg geben. So werden neben der TRGS und TRAS auch folgende Themen besprochen:
- notwendige Dokumentationen im Biogasanlagenbetrieb
- Umgang mit Zusatz und Hilfsstoffen
- Schadensmanagement
- Lagerung der Gärsubstrate und rechtliche Vorgaben zur Nährstoffverwertung.