Die Europäischen Kommission hat am 5. Februar 2026 die „CISAF‑Bundesregelung Netto‑Null‑Technologien“ genehmigt, die auf dem europäischen Beihilferahmen Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) von 2025 basiert. Die Bundesregelung schafft eine beihilferechtliche Grundlage für Förderprogramme und Einzelförderungen von Bund, Ländern und Kommunen im Bereich sauberer Technologien (Cleantech). Dafür steht ein Volumen von 3 Mrd. Euro zur Verfügung. Zur Pressemitteilung der Europäischen Kommission gelangen Sie hier.
Ziel
Gemäß den Zielen des Deals für saubere Industrie will die Regelung private Investitionen in die Fertigung sauberer Technologien stärken, die industrielle Resilienz erhöhen und den Übergang zur Klimaneutralität beschleunigen. Durch staatliche Beihilfen soll eine Steigerung der Produktionskapazitäten für Netto-Null-Technologien angeregt werden. Förderfähig sind demnach Investitionen in den Auf- und Ausbau von Produktionsanlagen, sowie die Herstellung zentraler Bauteile und Gewinnung kritischer Rohstoffe, die für die Fertigung entsprechender Cleantech-Produkte notwendig sind. Nach Anhang I der Bundesregelung fallen darunter Technologien für:
- Abscheidung und Speicherung von CO2
- Nachhaltiges Biogas und Biomethan
- Erneuerbare Brenn- und Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs
- Dekarbonisierung in der Industrie
- Stromnetze
- Photovoltaik
- Windkraft
- Batterien und Energiespeicher
- Wärmepumpen
- Wasserstoff
- Kernspaltungsenergie
Wer profitiert?
Die Regelung steht Unternehmen in ganz Deutschland offen. Die Förderhöhe beträgt 15% der förderfähigen Kosten, kann bei KMUs bzw. in Fördergebieten nach Artikel 107 Absatz 3 AEUV, also in bestimmten wirtschaftlich benachteiligten Gebieten, angehoben werden. Beihilfen können in Form von Zuschüssen und Steuervergünstigungen, Zinszuschüssen für neue Darlehen oder Garantien für neue Darlehen bereitgestellt und bis zum 31. Dezember 2030 gewährt werden.
Weiterführende Information und Unterstützung bei der Antragstellung (Bayern)
Die „CISAF‑Bundesregelung Netto‑Null‑Technologien“ ist selbst kein Förderprogramm, sondern die rechtliche Grundlage für Programme und Einzelmaßnahmen. In Bayern kann die Investitionsbeihilfe aus der Bayerischen Regionalförderung (BRF) in ganz Bayern sowie in Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erfolgen. Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen zum GRW-Fördergebiet. Abhängig vom geplanten Investitionsort sind die jeweiligen Sachgebiete der Wirtschaftsförderung der entsprechenden Regierungsbezirke Ansprechpartner für weiterführende Informationen oder Unterstützung bei der Antragstellung.
Weitere Informationen
C.A.R.M.E.N.-Themenseite CCU: https://www.carmen-ev.de/carbon-capture-and-utilization/ unter diesem Link stehen auch Veranstaltungstermine und vertiefende Publikationen bereit.
