Der Freistaat Bayern fördert Investitionen in neue, umweltfreundliche Biomasseheizwerke zur Wärmeerzeugung durch effiziente Verfeuerung von fester Biomasse sowie Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen. Ziel ist es, den Anteil der festen Biomasse im Wärmeenergiemarkt weiter zu erhöhen und somit einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz sowie zu einer stabilen und sicheren Wärmeenergieversorgung zu leisten.
Förderfähige Maßnahmen
Förderfähig sind Neuinvestitionen zur Errichtung von automatisch beschickten Biomasseheizwerken sowie zur Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen (Abgaswärmetauscher oder Abgaskondensationsanlage) in Verbindung mit der Errichtung von Biomasseheizwerken.
Hinsichtlich Fördervoraussetzungen und Förderauflagen werden zwei Förderbereiche unterschieden.
- Förderung von Hackgut- und Pelletheizungen mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 kW
- Förderung von Investitionen in neue, umweltschonende Biomasseheizsysteme mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 Kilowatt, deren Wärme in ein Wärmenetz eingespeist wird, in das auch Abwärme und/oder Solarenergie eingespeist wird; der Anteil der Abwärme bzw. solarer Wärme am Jahres-Wärmeenergiebedarf muss mindestens zehn Prozent betragen.
Antragsteller
Natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften, die die Investition tätigen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung und beträgt je nach Gesellschaftsform des Antragstellers und beantragter Maßnahme bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten (Investitionsmehrkosten in Vergleich zu einer fossilen Vergleichsanlage).
Die Fördergrenze über alle Maßnahmen liegt bei max. 300.000 €.
Antragstellung
Bitte beachten Sie, dass vor der Antragstellung grundsätzlich eine Projektbesprechung mit der Bewilligungsbehörde, dem Technologie- und Förderzentrum (TFZ) erforderlich ist und mit dem Vorhaben nicht vor der Bewilligung begonnen werden darf. Die notwendigen Antragsunterlagen stehen auf der Internetseite des TFZ zum Download zur Verfügung. Aufgrund der großen Nachfrage im Förderprogramm BioKlima und trotz bereits erfolgter Erhöhung der für Zuwendungen verfügbaren Haushaltsmittel ist eine Antragstellung voraussichtlich bis zum Ende des Jahres 2022 jedoch nicht mehr möglich. Aus diesem Grund können vom TFZ auch bis auf Weiteres keine Projektbesprechungen angeboten werden.
Nähere Informationen finden Sie unter TFZ – Förderung von Biomasseheizwerken (BioKlima)