Gasheizungen dominieren noch immer den Markt. Mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz werden sich jedoch viele Eigentümerinnen und Eigentümer für die Wärmepumpe als naheliegende Alternative entscheiden.
Nach dem Umstieg wird der Gasanschluss nicht mehr benötigt. Er kann inaktiv gestellt, stillgelegt oder vollständig zurückgebaut werden. Diese Arbeiten dürfen ausschließlich vom Netzbetreiber durchgeführt werden – und dafür fallen teils erhebliche Kosten an. Eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zeigt: Für die Stilllegung werden zwischen 80 und 1.670 Euro berechnet, ein vollständiger Rückbau kann mehrere tausend Euro kosten. Einige Netzbetreiber verzichten dagegen ganz auf Gebühren.
Fest steht: Die Aufgabe des alten Gasanschlusses kann den Wechsel zur Wärmepumpe spürbar verteuern – und damit die Wärmewende bremsen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat deshalb gegen einen entsprechenden Gebührenbescheid Klage eingereicht. Für die Stilllegung eines Gasnetzanschlusses verlangte die EWE NETZ GmbH von einem Verbraucher knapp 1.000 Euro. Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied nun, dass dieses Vorgehen nicht rechtmäßig war. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Unter folgendem Link finden Sie nähere Informationen und einen Musterbrief für einen möglichen Widerspruch, falls Ihr Netzbetreiber Gebühren für die Stilllegung Ihres Anschlusses erhebt:
