Sicherheit bei Bundesfördermitteln zur Wärmeplanung in Bayern
Beachten Sie, dass die kommunale Wärmeplanung bis 30.06.2026 abgeschlossen werden soll, wenn ZUG-Fördermittel in Anspruch genommen werden.
Beachten Sie, dass die kommunale Wärmeplanung bis 30.06.2026 abgeschlossen werden soll, wenn ZUG-Fördermittel in Anspruch genommen werden.
Gut geplant ist halb gewonnen! Expertin Daniela Probst zeigt im neuen C.A.R.M.E.N.-Check, was die kommunale Wärmeplanung für Hausbesitzer bringen kann.