FAQ – Windenergie

Windenergie – Allgemein

Wo kann in Bayern heute noch ein Windrad gebaut werden?
Die Potenzialflächen für Windenergieanalagen in Bayern werden im Wesentlichen durch die 10 H-Abstandsregelung bestimmt. Der Mindestabstand einer Anlage zur nächsten Bebauung muss das 10-fache ihrer gesamten Höhe (Rotorblattspitze) betragen. Jedoch stellt die Abstandsregelung keinen pauschalen Abstand dar. Gemeinden haben die Möglichkeit über die Aufstellung einer Bauleitplanung Flächen für die Windenergienutzung auszuweisen und auf diesem Wege den Abstand vom 10-fachen der Anlagenhöhe unter Beachtung u. a. von Immissionsschutzbelangen zu unterschreiten.
Ist der von Windenergieanlagen produzierte Infraschall wirklich schädlich?
Infraschall ist für uns Menschen nicht hörbar. Es handelt sich um langwelligen, niederfrequenten Schall. Dieser besitzt eine Frequenz von weniger als 20 Hz. Um Schall mit derart niedrigen Frequenzen wahrnehmen zu können, bedarf es eines sehr hohen Schallleistungspegels, welcher in Dezibel [dB] angegeben wird. Bereits bei Entfernungen von 150 m – 300 m zu einer Windenergieanlage liegt der Infraschallpegel weit unterhalb der menschlichen Wahrnehmbarkeitsschwelle. Messungen ergaben, dass bei Entfernungen von 700 m zu Windenergieanlagen der Infraschall selbst mit entsprechender Technik kaum noch messen lässt bzw. eindeutig der Windenergieanlage zugeordnet werden kann. Grund hierfür ist, dass u. a. der Wind selbst eine Infraschallquelle ist. Weiterführende Informationen erhalten Sie hier.
Gibt es eine Befreiung von der UVP-Pflicht für kleinere Anlagen?
Hierbei kommt es auf die Gesamthöhe der Windenergieanlage an. Ab einer Gesamthöhe (bis Rotorblattspitze) von 50 m fallen die Anlagen unter das Bundesimmissionsschutzgesetz. Hier ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) über eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) gesetzlich und genehmigungsrechtlich vorgeschrieben.
Auch bei kleineren Anlagen spielt die Auswirkung auf die Umwelt eine entscheidende Rolle. Hier ist zwar keine saP verpflichtend. Aufgrund der raumwirksamen Bedeutung auch von kleineren Anlagen müssen für die Erteilung der Baugenehmigung jedoch öffentliche Belange geprüft werden. Hierzu zählen auch die Belange des Naturschutzes, z. B. Artenschutz, Störungsverbot, Verletzungs- und Tötungsverbot. Es darf von der Anlage keine Gefährdung von Vögeln und Fledermäusen ausgehen.
Im Norden Deutschlands gibt es gute Windverhältnisse für den Betrieb von Windkraftanlagen. Macht es überhaupt Sinn ebenfalls im Süden Deutschlands Windenergieanlagen in Betrieb zu nehmen?
In der Vergangenheit war eine Nutzung von Windkraftanlagen im süddeutschen Raum kaum vorstellbar. Die Geländetopographie mit ihren Hügeln und Wäldern bremst den Wind in den bis dahin erschließbaren Höhen zu stark ab. Im Laufe der Zeit haben technische Weiterentwicklungen jedoch dazu geführt, dass sowohl höhere Türme als auch längere Rotorblätter in Verbindung mit angepassten Generatorleistungen eingesetzt werden können. Somit kann der Wind verstärkt und in höheren Luftschichten genutzt werden, so dass Anlagen auch im süddeutschen Raum erfolgreich zum Einsatz kommen. So wurden im Jahr 2018 in Bayern allein durch die Windkraft 4,5 Mrd. kWh Strom erzeugt und rund 1,4 Mio. Haushalte versorgt.

Windenergie – Kleinwind

Es besteht der Eindruck, dass an meinem Standort immer der Wind weht. Kann ich das nicht nutzen, um eine kleine Windenergieanlage zu betreiben?
Der bloße Eindruck, dass ausreichend Wind für einen wirtschaftlichen Betrieb einer Anlage vorliegt, sollte nicht die Entscheidungsgrundlage für die Errichtung darstellen. Voraussetzung zur Installation einer Kleinwindenergieanlage (KWEA) ist eine entsprechende Windhöffigkeit am Standort. Das bedeutet, dass über das Jahr verteilt ein gewisses durchschnittliches Windaufkommen notwendig ist, um eine Anlage wirtschaftlich betreiben zu können. Ferner ist eine freie Anströmung in Hauptwindrichtung notwendig. Es muss daher der Standort intensiv geprüft werden, bevor eine Anlage errichtet werden kann. Eine Windmessung, möglichst über ein Jahr hinweg und in Nabenhöhe der zukünftigen Anlage ist ratsam.
Ist die Installation einer Kleinwindenergieanlage auf dem Dach oder am Hausgiebel sinnvoll, da die Anlage auf diese Weise ja höher wird?
Eine Installation auf oder an einem Gebäude ist aus mehreren Gründen nicht in jedem Fall zu empfehlen. An Gebäuden kommt es zu turbulenten Strömungen, vor allem in Bereich des Dachs. Diese Strömungen können den Betrieb einer KWEA stören, da diese eine freie und gleichmäßige Anströmung in Hauptwindrichtung benötigen. Weiterhin sind das Auftreten von Körperschall sowie statische Probleme zu befürchten, die zu Schäden am Haus führen können. Folglich ist für KWEA ist ein freistehender Mast zu bevorzugen.
Wie viel kann mit so einer Anlage verdient werden?
KWEA sollten immer zur Steigerung des Eigenverbrauchsanteils herangezogen werden. Eine Volleinspeisung unter EEG-Bedingungen ist nicht sinnvoll. Der wirtschaftliche Erfolg einer KWEA hängt immer individuell vom Standort und der Anlagenauslegung ab und wie viel Strom aus der Anlage selbst verbraucht wird. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass eine KWEA nicht als Renditeobjekt, wie bspw. Großwindenergieanlagen betrachtet werden kann.
Ist die Installation einer PV- oder doch eher einer KWEA sinnvoller?
Photovoltaik-Anlagen sind grundsätzlich leichter zu projektieren und umzusetzen im Vergleich zu KWEA. Auch der Ertrag ist einfacher zu kalkulieren und Kosten und Ertrag im Vergleich zu einer KWEA sind einfacher darstellbar. Wenn die Entscheidung für eine KWEA fällt, sollte sie als Ergänzung zu einer bestehenden PV-Anlage in Betracht gezogen werden, um den Eigenverbrauchsanteil weiter zu erhöhen. Zudem ergänzen sich PV- und KWEA sehr gut.
Bis 10 Meter, von Mastfuß bis Flügelspitze, können KWEA genehmigungsfrei in Bayern errichtet werden. Lohnt sich solch eine Anlage quasi vor der Haustür?
Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Die Anlage muss zum Energieverbrauch passen (Einspeisevergütung ist im Vergleich zur Eigenstromerzeugung unwirtschaftlich). Möglicherweise ist das Windangebot in 20 oder 30 Metern Höhe sogar besser, sodass sich ein höherer Mast und die damit verbundenen Auflagen einer Baugenehmigung durchaus lohnen können.
Sollte lieber eine vertikale oder eine horizontale KWEA errichtet werden?
Horizontale KWEA sind aufgrund des besseren Wirkungsgrades und damit auch des Ertrags zu bevorzugen. Vertikale KWEA können besser mit Windrichtungs- und Lastwechseln umgehen und sind i. d. R. leiser. Die Anlage muss daher auf die Erfordernisse des Betreibers und der Umgebung angepasst sein.
Welche Größe bzw. welche Leistungsklasse ist für eine KWEA angemessen?
Zur Auswahl einer KWEA ist nicht in erster Linie die installierte Leistung ausschlaggebend, sondern die Größe des Rotors. Über die Rotorgröße kann bei einer bestimmten Windgeschwindigkeit die Leistung des Windes ermittelt werden. In die Formel geht die Rotorfläche quadratisch ein. Den größeren Einfluss hat jedoch die Windgeschwindigkeit, welche kubisch (also mit 3. Potenz) in die Formel eingeht. Eine Verdoppelung der Windgeschwindigkeit bedeutet entsprechend eine Verachtfachung der Leistung! Die Nennleistung wird i. d. R. nur bei einer bestimmten Nennwindgeschwindigkeit erreicht und ist daher wenig aussagekräftig.
Wo finde ich weitere Informationen zu KWEA?
Weitere Hintergrundinformationen und Handlungsempfehlungen erhalten sie etwa in der C.A.R.M.E.N.-Kleinwindbroschüre.
Gibt es aktuell Förderungen für Kleinwindkraftanlagen?
Derzeit besteht die Möglichkeit, Kleinwindkraftanlagen über das zinsgünstige Darlehen „Erneuerbare Energien – Standard“ der KfW zu finanzieren. Weiterführende Informationen erhalten Sie hier.

Eine weitere Möglichkeit (nicht für Privatpersonen) bietet das Programm „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“ der KfW. Über dieses Programm erhält man ein zinsgünstiges Darlehen. Im Rahmen dieses Darlehens kann ein Klimazuschuss beantragt werden, welcher aktuell bis zu 3% des jeweiligen Kreditbetrags beträgt. Bei Inanspruchnahme dieses Zuschusses ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Einspeisevergütung nicht möglich. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Für Landwirte besteht des Weiteren die Möglichkeit einer Förderung über das „Bundesprogramm zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau“. Eine Kleinwindkraftanlage kann im Rahmen dieses Programmes mit bis zu 40% der förderfähigen Ausgaben gefördert werden.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie über die Website des BLE.

Sehr nützlich sind zusätzlich das Kompaktwissen und die FAQ.