FAQ – Mehrwegsysteme

Mehrweg in Gastronomie und Tourismus

Wen betrifft die Mehrwegangebotspflicht?
Die Mehrwegangebotspflicht betrifft alle Unternehmen, die im Außer-Haus-Verkauf Essen und Getränke anbieten. Kleine Geschäfte, mit weniger als 80 Quadratmetern Verkaufsfläche und Betriebe mit weniger als fünf Mitarbeitenden sind hiervon befreit. Für sie gilt, dass sie es Kunden ermöglichen müssen, Produkte auf Wunsch in selbst mitgebrachte Behälter abzufüllen.
Was ist die Mehrwegangebotspflicht?
Die Mehrwegangebotspflicht nach § 32f. Verpackungsgesetz (VerpackG) tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Das Gesetz soll beim Verkauf von To-Go-Produkten Plastikverpackungen einsparen. Es erfordert die Bereithaltung von Mehrwegverpackungen für den Außer-Haus-Verkauf, die wiederverwendbar bzw. mehrwegfähig sind. Neben geeigneten Behältnissen sind Systeme für Pfand, Rücknahme und Reinigung bereitzustellen.
Was ist Mehrweg?
Mehrwegprodukte unterstützen die Kreislaufwirtschaft. Wiederverwendbare Getränkebecher aus Kunststoff für To-Go-Getränke, Essensboxen/-schalen u. ä. in der Gastronomie und Mehrwegflaschen aus dem Getränkemarkt sparen über ihren gesamten Lebenszyklus jede Menge Ressourcen ein, weil sie in einer Kreislaufführung wieder befüllt werden.
Welche Mehrwegsysteme gibt es?
Es gibt überregionale Poolsysteme, denen man sich anschließen kann. Man kann sich auch an lokalen/regionalen Initiativen beteiligen oder mit selbst angeschafften geeigneten Behältern ein eigenes System einführen. Hierfür gibt es spezielle Anbieter, die individuelles Produktdesign und Branding liefern können. Oft fördern Kommunen oder kommunale Abfallentsorger regionale Mehrwegsysteme, wie beispielsweise in der Vergangenheit schon Coffee-To-Go-Becher mit Stadtmotiv.
Was sind Mehrwegpoolsysteme?
Gastronomiebetriebe können bei einem von zahlreichen Anbietern von Mehrwegpoolsystemen eine bestimmte Anzahl für sie geeigneter Behälter ausleihen/mieten. Hierfür wird in der Regel eine Nutzungsgebühr fällig. Ausgabe und Rücknahme erfolgt über die Gastronomie.
Wie funktioniert die Rückgabe von Mehrwegbehältern?
Die Rückgabe von Mehrwegbehältern durch die Kundschaft ist abhängig vom gewählten Mehrwegsystem des Gastronomiebetriebes. Bietet ein Betrieb individuelle Gefäße an, eventuell mit entsprechendem Branding, so sind diese nur am Ausgabeort oder der zugehörigen Filiale zurückzugeben. Allerdings kann sich der Betrieb das Handling durch eine App (merways.com) erleichtern, die den Nutzer an die Rückgabe erinnert bzw. ggf. erst bei Nicht-Rückgabe einen Pfandbetrag abbucht.
Betriebe, die sich Poolsystemen angeschlossen haben, werden in den zugehörigen Apps aufgelistet, so dass eine Behälterrückgabe bei allen hier aufgelisteten Poolteilnehmern möglich ist.
In größeren Städten können an zentralen Orten auch Automaten zur Rückgabe angeboten werden, die die Sammlung und Reinigung übernehmen.
Was ist bei der Auswahl von Mehrwegbehältern hinsichtlich des Materials zu beachten?
Meist bestehen Mehrwegsysteme aus Kunststoffen, wie PBT (Polybutylenterephthalat), SAN (Styrol-Acrylnitril-Copolymer) oder aus PP (Polypropylen). PP wird am häufigsten eingesetzt. Vorteil von PP ist, dass es sehr gut recycelt werden kann. Allerdings ist es nicht so langlebig, wie beispielsweise Edelstahl. Viele Anbieter von Mehrwegsystemen geben auf Ihrer Homepage an, dass sie die Materialien recyceln, hierauf sollten Nutzer achten.
Auch biobasierte Mehrwegsysteme sind auf dem Markt, die aktuell verfügbaren bestehen meist entweder aus einem Biokunststoff oder einem herkömmlichen Kunststoff und zusätzlich aus Holzfasern. Die Hersteller dieser Mehrwegsysteme geben an, die Behältnisse zurückzunehmen und zu recyceln, indem das Granulat der ausgedienten Behältnisse wieder in die Produktion eingespeist wird.