Reminder: Umlagenentlastung für Wärmepumpen – Jetzt Rückerstattung für 2025 sichern

Betreiberinnen und Betreiber von Wärmepumpen mit separatem Zählpunkt können sich rückwirkend für das Jahr 2025 über eine finanzielle Entlastung freuen. Grundlage ist § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG), der eine Rückerstattung zweier strompreisrelevanter Umlagen ermöglicht.

Welche Umlagen werden erstattet?

Für das Jahr 2025 fielen folgende Umlagen auf Strom an:

  • KWKG‑Umlage, brutto: 0,330 ct/kWh
  • Offshore‑Netzumlage, brutto: 0,971 ct/kWh

In Summe entspricht das 1,301 Cent pro Kilowattstunde– ein Betrag, der sich bei Wärmepumpenbetrieb deutlich bemerkbar machen kann.

Beispiel:

Bei einem Wärmepumpenstrombedarf von 6000 kWh/a entspricht das einer Erstattung von ca. 78 €.

Wichtige Fristen für die Antragstellung

Damit die Entlastung rückwirkend ausgezahlt werden kann, müssen Anlagenbetreiber ihren Anspruch über den Energieversorger beim Netzbetreiber anmelden. Entscheidend sind dabei zwei Stichtage:

  • Bis 28. Februar 2026: Rückerstattung zu 100 %
  • Bis 31. März 2026: Rückerstattung zu 80 %

Wer die volle Entlastung erhalten möchte, sollte daher spätestens jetzt aktiv werden, damit der Energieversorger ausreichend Zeit für die Weiterleitung hat.

Musterschreiben zur einfachen Antragstellung

Für die unkomplizierte Beantragung stellt der Bundesverband für Wärmepumpen (BWP) ein kostenloses Musterschreiben bereit. Auch Fachhandwerksbetriebe können dieses nutzen, um ihre Kundinnen und Kunden rechtzeitig über das Vorgehen zu informieren

Die Musterschreiben finden sie unter folgendem Link

https://www.waermepumpe.de/presse/news/details/jetzt-handeln-rueckerstattung-fuer-waermepumpenstrom-im-jahr-2025-durch-umlagenentlastung