Freiflächen-Photovoltaikanlagen naturverträglich gestalten

In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Naturschutz beim Bau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Zusätzlich finden Sie weiterführende Informationen zu ihrer ökologischen Gestaltung und naturschutzfachlichen Pflege.

Der Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage stellt einen bedeutenden Eingriff in Natur und Landschaft dar. Die damit verbundene Flächeninanspruchnahme kann Lebensräume verändern oder beeinträchtigen, zur Zerschneidung von Lebensraumstrukturen führen und das Landschaftsbild beeinflussen. Umweltauswirkungen entstehen sowohl während der Bauphase als auch durch die fertige Anlage und deren Betrieb. Durch eine natur- und landschaftsverträgliche Gestaltung sowie eine gezielte Pflege und Bewirtschaftung der Flächen lassen sich negative Auswirkungen reduzieren. Die Belange des Naturschutzes sollten daher von Beginn an in die Planung der Freiflächen-Photovoltaikanlage einbezogen werden.

Den möglichen negativen Auswirkungen eines Solarparks stehen in der Regel zahlreiche positive Effekte gegenüber. So steigt durch die extensive Bewirtschaftung der Fläche und dem damit verbundenen Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel die Bodenqualität. Tier- und Pflanzenarten können im störungsarmen Umfeld der Anlage Lebensräume finden. Durch gezielte Maßnahmen und Anlagenplanung kann sogar ein positiver Beitrag zur Erhaltung und Steigerung der lokalen Biodiversität erreicht werden, insbesondere im Vergleich zu vormals intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen.

Die Auswirkungen einer Anlage auf die lokale Natur können beispielsweise durch die Wahl der Modulreihenabstände, eine gezielte Biotopplanung oder die Zeitpunkte und die Häufigkeit des Mähens beeinflusst werden (Fotos: C.A.R.M.E.N. e.V.).

Naturschutzfachliche Mindestkriterien nach EEG

Die Belange des Naturschutzes beim Bau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind in verschiedenen gesetzlichen Regelungen verankert. Zur Verringerung der Auswirkungen auf den Naturhaushalt müssen Freiflächen-PV-Anlagen, die eine Einspeiseförderung über das EEG erhalten wollen, bestimmte naturschutzfachliche Mindestkriterien erfüllen. Laut dem EEG müssen Anlagenbetreibende mindestens drei von fünf definierten Kriterien erfüllen. Diese Kriterien sind in § 37 Abs. 1a sowie in § 48 Abs. 6 EEG zu finden und beinhalten folgende Punkte:

  1. Die von den Modulen überdeckte Fläche beträgt höchstens 60 Prozent der gesamten Projektfläche.
  2. Auf den Flächen unter der Anlage wird ein biodiversitätsförderndes Pflegekonzept angewandt.
  3. Die Durchgängigkeit für Wildtiere wird gewährleistet.
  4. Auf mindestens 10 Prozent der Fläche der Anlage werden standortangepasste Biotopelemente angelegt.
  5. Bodenschonende Betriebsweise durch Verzicht auf Pflanzenschutz- und Düngemittel.

Die Betreibenden dürfen dabei selbst entscheiden, welche drei Mindestkriterien sie erfüllen möchten. Es können auch solche gewählt werden, die bereits aufgrund technischer oder baulicher Eigenheiten der Anlage oder vorhabenspezifischer behördlicher Auflagen und Verpflichtungen erfüllt werden. Eine Umsetzungshilfe findet sich auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums.

Ausgenommen von den naturschutzfachlichen Kriterien sind sogenannte besondere Solaranlagen. Darunter fallen Agri-PV-Anlagen, Moor-PV-Anlagen, schwimmende PV-Anlagen sowie Parkplatz-PV-Anlagen. Diese dürfen auch ohne die Erfüllung der Mindestkriterien eine Marktprämie über das EEG erhalten.

Möglichkeiten zur Durchgängigkeit der Umzäunung für Wildtiere: Bodenabstand der Zaununterkante von mind. 15 cm (li.) und eingesetzter Wildschlupf (re.). Die Höhe des Wildschlupfes ist aus versicherungstechnischen Gründen so zu wählen, dass keine Module hindurch passen (Fotos: C.A.R.M.E.N. e.V.).

Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen

Bei der Planung und Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage müssen nach § 1a BauGB voraussichtliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes vermieden oder wenn dies nicht möglich ist, ausgeglichen werden.

Naturhaushalt

Vor der Ermittlung des Ausgleichsbedarfs ist zu prüfen, ob sich die voraussichtlich erheblichen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts durch geeignete Maßnahmen vermeiden lassen. Grundsätzliche Vermeidungsmaßnahmen sind gemäß dem Hinweisschreiben des Bayerischen Bauministeriums von 2024 unter anderem:

  • Standortwahl unter Beachtung der Standorteignung
  • keine Überplanung naturschutzfachlich wertvoller Bereiche
  • fachgerechter Umgang mit Boden gemäß den bodenschutzgesetzlichen Vorgaben
  • keine Düngung und Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln auf der Anlagenfläche
  • Sicherstellung einer ausreichenden Durchlässigkeit der Anlage für Tiere

Wenn Beeinträchtigungen des Naturhaushalts nicht vermieden werden können, müssen Ausgleichsmaßnahmen innerhalb bzw. im direkten Umfeld der Anlagenfläche umgesetzt werden. Entsprechende Ausgleichsmaßnahmen können zum Beispiel die Herstellung und Entwicklung von hochwertigen, flächigen Biotopstrukturen oder die Bereitstellung von Sonderstrukturen wie Totholzhaufen, Steinschüttungen und Offen­bodenstandorte sein.

Die Notwendigkeit bzw. der geforderte Umfang von Ausgleichsmaßnahmen wird anlagenspezifisch im Rahmen der naturschutz- bzw. bauplanungsrechtlichen Eingriffsregelung ermittelt.  Aufgrund verschiedener Vorgehensweisen in den Bundesländern können sich hierbei jedoch Unterschiede ergeben.

Hier wurde ein Feuchtbiotop als Ausgleichsmaßnahme für eine Anlage angelegt (Foto: C.A.R.M.E.N. e.V.).

Landschaftsbild

Freiflächen-PV-Anlagen können einen erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild darstellen. Beeinträchtigungen sollen soweit möglich vermieden werden. Ein entscheidender Faktor hierfür ist die Standortwahl. Weitere Vermeidungsmaßnahmen sind die Erhaltung wertvoller Landschaftselemente und Biotopstrukturen auf der bzw. angrenzend an die Anlagenfläche, die Aussparung von Teilflächen von der Überbauung im Sinne einer optischen Gliederung, die Anordnung der Module unter Einbeziehung des vorhandenen Reliefs und der Topografie und die Begrünung der Zäune mit gebietsheimischen Kletterpflanzen.

Können die erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes nicht vermieden werden, müssen diese ausgeglichen werden. Geeignete Ausgleichsmaßnahmen sind die Einbringung naturnaher Strukturelemente, durch die die Neugestaltung des Landschaftsbildes an Ort und Stelle und eine möglichst gute Einbindung der Anlage in der Landschaft gelingen.

Um die Auswirkungen dieser Großanlage auf das Landschaftsbild zu verringern, wurden Gehölzstreifen angelegt und mehrere Parzellen bzw. Teilanlagen geschaffen, sodass die Modulflächen nicht als geschlossenes Ganzes erscheinen (Foto: C.A.R.M.E.N. e.V.).

Standortwahl

Freiflächen-Photovoltaikanlagen haben besonders auf vorher intensiv genutzten Flächen wie Ackerland oder vielschnittigem Grünland eine positive Wirkung auf die Biodiversität und die Bodenqualität und sollten daher bevorzugt werden.

Durch Freiflächen-PV-Anlagen könnten naturschutzfachlich wertvolle Flächen hingegen verschlechtert und als Lebensraum für bestimmte Arten unbrauchbar werden. Daher sollen laut dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) ökologisch hochwertige oder empfindliche Gebiete freigehalten werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Naturschutzgebiete
  • Natura 2000-Gebiete
  • Nationalparks
  • Biotopverbundflächen

Eine vollständige Aufzählung kann dem BfN-Positionspapier „Eckpunkte für einem naturverträglichen Ausbau der Solarenergie“ entnommen werden. Im Energie-Atlas Bayern lassen sich die Schutzgebiete anzeigen.

Effekte auf die Umwelt

Während der Bauphase der Freiflächen-PV-Anlage sind die Umweltbeeinträchtigungen am größten. Doch auch die fertige Anlage hat Auswirkungen auf die Umwelt. Insbesondere die Flächeninanspruchnahme und die damit häufig verbundene Zerschneidung von Naturräumen stellen relevante Auswirkungen dar. Um negativen Auswirkungen der Freiflächen-Photovoltaikanlage entgegenzuwirken bzw. diese ganz zu vermeiden, können verschiedene Naturschutz-Maßnahmen umgesetzt werden. Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) empfiehlt zum Beispiel zur Begrünung der Anlagenfläche ein gebietsheimisches, artenreiches Wildpflanzen-Saat- und Pflanzgut zu verwenden, Brutmöglichkeiten für Offenlandarten zu schaffen oder Flächen durch Beweidung offen zu halten. Weitere Maßnahmen finden sich in der Maßnahmenübersicht des KNE.

Die Umsetzung der genannten Maßnahmen kann dazu beitragen, negative Auswirkungen zu mindern und zugleich positive ökologische Effekte zu erzielen. So steigt durch die extensive Bewirtschaftung der Fläche und den damit verbundenen Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel sowohl die Bodenqualität wie auch in vielen Fällen die Artenvielfalt an. Bei entsprechender Planung und Flächenpflege finden viele Tier- und Pflanzenarten im störungsarmen Umfeld der Anlage neue Lebensräume.

Weiterführende Informationen


Stand: 06.10.2026

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