Schall begegnet uns laufend in Form der auf uns einwirkenden Geräusche. Die Quellen sind vielfältig und reichen von der Stimme eines Gesprächspartners, über den Verkehrslärm bis hin zu Baulärm. Was alle diese Formen des Schalls kennzeichnet, ist dass diese in einem Frequenzbereich liegen, der durch unser menschliches Gehör wahrgenommen werden kann. Anders sieht es jedoch mit Infraschall aus. Diese Form des Schalls, die uns ebenfalls laufend durch eine Vielzahl an Quellen tagtäglich umgibt, kann unter Normalumständen nicht wahrgenommen werden. Dennoch gibt es immer wieder Äußerungen, dass der durch Windenergieanlagen freigesetzte Infraschall zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann. Zu welchen Schlüssen bisherige Untersuchungen kommen, wird im Folgenden erörtert.
Lärmschutz
Für Windenergieanlagen gelten die gleichen zulässigen Schallimmissionswerte wie für andere bauliche Anlagen. Sie werden im Rahmen des zwingend erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens festgelegt. Überschreitungen sind nicht zulässig und führen zu einer Verweigerung der Genehmigung. Für den Anlagenbetrieb können z. B. Nachtabschaltungen vorgeschrieben werden, um die niedrigeren nächtlichen Lärmgrenzwerte einzuhalten. Planerisch können die Schalleinwirkungen auf Anwohnende durch größere Abstände der Anlagen zu Wohngebäuden vermindert werden. Hierauf kann schon früh durch die Regionalplanung bzw. die Flächennutzungsplanung der Gemeinden Einfluss genommen werden (FA Wind und Solar o.J.).
Immissionsrichtwerte nach Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm:
Gebietsausweisung | Tag | Nacht |
---|---|---|
Industriegebiet | 70 dB(A) | 70 dB(A) |
Gewerbegebiet | 65 dB(A) | 50 dB(A) |
Urbanes Gebiet | 63 dB(A) | 45 dB(A) |
Kern-, Dorf- und Mischgebiet | 60 dB(A) | 45 dB(A) |
Allg. Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
Reine Wohngebiete | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
Kurgebiete für Krankenhäuser und Pflegeanstalten | 45 dB(A) | 35 dB(A) |
Infraschall
Ein verbreitetes Vorurteil im Windbereich besagt, dass von Windkraftanlagen (WKA) ein für die menschliche Gesundheit schädlicher Infraschall ausgeht. Infraschall bezeichnet Schall mit einer Frequenz von unter 20 Hertz. Zum Vergleich: Vom Menschen hörbarer Schall liegt zwischen 20 und 20.000 Hertz, der relevante Bereich für das Sprachverständnis bei ca. 500 bis 5.000 Hertz. Es gibt sowohl natürliche (z. B. Meeresbrandung, Donner) als auch künstliche Infraschallquellen (z. B. Verkehrsmittel, WKA). Entscheidend für die Gesundheit ist der sogenannte Schalldruckpegel („Lautstärke“). Je weiter vom Sprachbereich entfernt, umso „lauter“ muss der Pegel sein, damit ein Geräusch hör- bzw. wahrnehmbar wird (Hör- und Wahrnehmungsschwelle). Infraschall kann grundsätzlich Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit, Effekte auf das Herz Kreislaufsystem oder auch Benommenheit auslösen. Dies trifft allerdings nur auf Infraschall zu, der die Wahrnehmbarkeitsschwelle des Menschen auch tatsächlich überschreitet. Wird diese Schwelle überschritten, kann es zu Störungen, bei sehr hohen Pegeln auch zu gesundheitlichen Auswirkungen kommen. Das Bundesimmissionsschutzgesetz schreibt an dieser Stelle entsprechende, verbindlich einzuhaltende Abstände vor. Messungen zeigten, dass der von Windkraftanlagen ausgehende Infraschall in Wohngebieten deutlich unter dieser Schwelle liegt. Bisher konnte kein Zusammenhang zwischen von Windanlagen ausgehenden Infraschall und gesundheitlichen Beeinträchtigungen wissenschaftlich belegt werden. (LfU & LGL 2022)
Laut einer australischen Studie zum sogenannten Nocebo-Effekt kann allerdings bereits die bloße Sorge um eine mögliche Nebenwirkung dazu führen, dass sich die Befürchtungen erfüllen und die vermeintliche Nebenwirkung eintritt. Außerdem fand die Studie heraus, dass der Schlaf von Windpark-Anwohnenden nicht durch den nicht-hörbaren Infraschall negativ beeinflusst wurde. (Marshall et. al. 2023)
Weitere Informationen zu Windkraft und (Infra-)Schall
Neutrale und fundierte Informationen zum Thema finden Sie in unserer C.A.R.M..E.N.-Broschüre “Akzeptanz für die Windenergie” sowie in der Broschüre “Windenergieanlagen, Infraschall und Gesundheit” des Bayerischen Landesamts für Umwelt und des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Weiterführende Daten und Fakten bieten darüber hinaus u. a. der Energieatlas Bayern sowie die Fachagentur Wind und Solar:
- C.A.R.M.E.N.-Broschüre: Akzeptanz für die Windenergie
- Energie-Atlas Bayern: Schall und Infraschall
- Broschüre des Bayerischen Landesamts für Umwelt und Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Windenergieanlagen, Infraschall und Gesundheit
Aktuelle Veranstaltungen und Informationen zum Thema Wind bietet unsere Übersichtsseite.