15. Erfahrungsaustausch für Sachverständige gem. §29b BImSchG
Die Veranstaltung wurde initiiert, um den regelmäßigen Schulungs- und Erfahrungsaustausch gemäß §17 Abs. 1 Nr. 7b der 41. BImSchV (für Sachverständige gemäß §29b BImSchG) zu erfüllen. Des Weiteren dient die Veranstaltung zur Diskussion und Meinungsbildung aktueller Fragestellungen im Bereich der Sicherheit von Biogasanlagen. Der Meinungs- und Erfahrungsaustausch ist offiziell durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) anerkannt (im Sinne des §17 Abs. 1 Nr. 7b der 41. BImSchV). . Bereits am 30.09.2025 findet der Austausch der Umweltgutachter im ITZ statt.