Grundlagen
1. Was sind steckerfertige Solaranlagen?
Bei steckerfertigen Solaranlagen, Stecker-Solargeräten oder Balkon-PV-Anlagen handelt es sich um kleine Photovoltaikanlagen, die z. B. an Balkonbrüstungen, auf der Terrasse oder an der Hausfassade angebracht werden. Die PV-Module können das Licht der Sonne in elektrische Energie umwandeln. Dabei wird Gleichstrom erzeugt. Um diesen Gleichstrom im Haushalt nutzbar zu machen, wird ein Mikro-Wechselrichter zwischengeschaltet, der den Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt. Der Wechselrichter wird üblicherweise über eine Steckdose an die Hausinstallation angeschlossen. Mit diesem selbst erzeugten Strom kann die eigene Stromrechnung merklich reduziert werden.
2. Was passiert mit den nicht direkt genutzten Überschüssen aus meinem Stecker-Solargerät?
Sollte das Stecker-Solargerät mehr Strom erzeugen als aktuell im Haushalt verbraucht werden kann, wird dieser in das öffentliche Stromnetz geleitet. Auf eine Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird für diese Einspeisung im Regelfall verzichtet. Dafür profitieren die Betreibenden von einigen Vereinfachungen.
3. Welche Leistung darf ich maximal installieren?
Um die Vereinfachungen bei der Anmeldung von steckerfertigen Solaranlagen in Anspruch nehmen zu können, dürfen diese nur eine begrenzte Leistung aufweisen. Ausschlaggebend ist insbesondere die maximale Ausgangsleistung des Wechselrichters auf AC-Seite. Diese wird als Scheinleistung in der Einheit Voltampere [VA] oder Watt [W] angegeben und kann dem Datenblatt des Wechselrichters entnommen werden. In Deutschland liegt die Obergrenze für steckerfertige Solaranlagen derzeit bei 800 VA. Diese Grenze gilt pro Zählerkreis. Das bedeutet, pro Zähler und Haushalt kann eine 800-VA-Anlage als Balkonkraftwerk installiert werden.
Auch wenn die Ausgangsleistung des Wechselrichters begrenzt ist, so kann die installierte Leistung der PV-Module auch darüber liegen. Seit Mai 2024 darf die Leistung der Module bis zu 2.000 Watt Peak (Wp) betragen. Das entspricht üblicherweise bis zu vier Photovoltaikmodulen. Standard-Module haben derzeit eine Leistung zwischen etwa 410 und 490 Wp.
Anmeldung
1. Wo muss ich meine Steckersolaranlage anmelden?
Steckerfertige Solaranlagen müssen spätestens 4 Wochen nach Inbetriebnahme bzw. erstmaligem Einstecken im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Eine zusätzliche Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber ist seit Mai 2024 nicht mehr erforderlich.
2. Muss ich meine Steckersolaranlage dem Finanzamt melden?
Nein, eine Anmeldung beim Finanzamt ist nicht erforderlich, da die Anlagen steuerlich nicht relevant sind.
Rechtlicher Rahmen
1. Brauche ich einen neuen Stromzähler?
Wenn die PV-Kleinstanlage mehr Strom erzeugt, als momentan verbraucht wird, fließt dieser über den Stromzähler in das öffentliche Netz. Übersteigt dieser Strom die Anlaufschwelle des Zählers, kann es bei vielen analogen Zählern zu einem Rückwärtslaufen des Zählerstandes kommen. Um die Möglichkeit eines dauerhaften Rückwärtslaufens zu verhindern, wird der Netzbetreiber einen Zählertausch veranlassen. Dabei wird eine sogenannte moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem installiert. Im Rahmen des gesetzlichen “Smart-Meter-Rollouts” ist ein Austausch alter Analog-Zähler ohnehin vorgeschrieben.
Haben Sie noch keine geeignete Messeinrichtung, dürfen Sie eine Stecker-PV-Anlage trotzdem anschließen. Der zuständige Netzbetreiber wird dann gegebenenfalls den Zählertausch initiieren. Die Inbetriebnahme der Anlage erfährt dieser über die Registrierung im Marktstammdatenregister.
2. Darf ich auch für meine Mietwohnung eine Steckersolaranlage installieren?
Ja, der große Vorteil der PV-Kleinstanlagen ist, dass auch Mieter*innen damit aktiv an der Energiewende teilnehmen können. Rechtlich sollte dabei beachtet werden, dass beispielsweise die Hausfassade selten Bestandteil eines Mietvertrages ist. Das Vorhaben sollte also vorab mit dem oder der Vermieter*in oder der Wohnungseigentümergemeinschaft abgeklärt und mögliche Einwände zusammen besprochen werden.
Montage und Anschluss
1. Wo kann ich eine Steckersolaranlage montieren?
Die Anlage kann überall montiert werden. Die Fläche sollte aber sonnig und auch im Tagesverlauf möglichst nicht verschattet sein. Den höchsten Stromertrag erbringt die Anlage, wenn sie nach Süden ausgerichtet ist. Wenn aber der Strombedarf vor allem in den Nachmittagsstunden liegt, ist auch eine (Süd-)Westausrichtung sinnvoll, bzw. v.a. vormittags eine (Süd-)Ostausrichtung.
2. Kann ich die Anlage über eine haushaltsübliche Steckdose anschließen?
Grundsätzlich ja. Viele Mikro-Wechselrichter für Balkonkraftwerke sind mit einem Anschlusskabel mit Schuko-Stecker ausgestattet. Dieser wird auch bei anderen Elektrogeräten eingesetzt und kann über eine haushaltsübliche Steckdose angeschlossen werden.
Zu beachten ist, dass eine VDE-Norm (DIN VDE V 0126-95) eine Leistungsgrenze für den Betrieb eines Balkonkraftwerks über einen Schuko-Stecker vorsieht. Demnach ist dieser Anschluss nur für Anlagen bis 960 Wp Modul-Leistung zulässig. Anlagen mit über 960 Wp bis 2.000 Wp müssen dagegen über eine spezielle Energiesteckvorrichtung angeschlossen werden. Hierzu muss zuerst eine spezielle Steckdose durch eine Elektrofachkraft ausgetauscht oder neu installiert werden. In Deutschland hat sich hierfür die sogenannte “Wieland-Steckdose” etabliert. Die Alternative ist der feste Anschluss der anlage an die Elektroinstallation.
3. Benötige ich für den Anschluss eine Elektrofachkraft?
Bei Einhaltung der Leistungsgrenzen und bei Anschluss über eine haushaltsübliche Schuko-Steckdose besteht keine gesetzliche Verpflichtung, eine Elektrofachkraft hinzuziehen. Wird die Anlage fest an die Hausinstallation angeschlossen oder wird eine spezielle Energiesteckdose installiert, müssen diese Tätigkeiten durch eine Elektrofachkraft ausgeführt werden, da hierfür in den Endstromkreis eingegriffen wird. Die Anlage an sich darf aber von Laien ein- und ausgesteckt werden.
4. Kann ich einen elektrischen Schlag bekommen, wenn die Kleinstsolaranlage ausgesteckt wird?
Nein! Solange der Wechselrichter den (verpflichtenden) NA-Schutz gemäß VDE-AR-N 4105 beinhaltet, löst dieser maximal 0,2 Sekunden nach dem Ziehen der Anlage aus der Steckvorrichtung aus. Dann liegt keine Spannung mehr an den Kontakten des Steckers an und es besteht so keine Gefahr eines elektrischen Schlages.
Seit Ende 2025 besteht mit der Produkt-Norm DIN VDE V 0126-95 „Steckersolargeräte für Netzparallelbetrieb“ eine normative Vorgabe, wie die Sicherheitsanforderungen an Komplettanlagen aussehen sollen. Hersteller können eine Konformitätserklärung nach dieser Norm ausstellen und so den Kunden bestätigen, dass die Sicherheitsanforderungen auch hinsichtlich der Berührungssicherheit erfüllt werden.
5. Ist es wichtig auf welcher Phase des Haushaltsnetzes ich meine Steckersolaranlage anstecke?
Ein Hausstromkreis teilt sich in der Regel in drei Phasen auf, an die jeweils Verbrauchsgeräte und/oder Erzeugungsanlagen wie PV-Kleinstanlagen angeschlossen werden können. So hat also jede Phase einen unterschiedlich hohen Strombedarf. In Deutschland arbeiten die Stromzähler aber in aller Regel phasensaldierend, d.h. alle Verbräuche und Erträge der drei Phasen werden miteinander verrechnet. Dadurch ist es nicht relevant, auf welcher Phase die steckerfertige Solaranlage angeschlossen wird.
Weitere Informationen finden Sie unserer Broschüre “Strom erzeugen mit Balkonkraftwerken“.
