Bundesregierung beschließt Aktionsplan Nachhaltigkeit

Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 den Aktionsplan „Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland“ beschlossen. Mit dem Aktionsplan soll die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) konkretisiert und zugleich weiterentwickelt werden.

20 Missionen, fünf Handlungsfelder

20 im Aktionsplan definierte Missionen sollen mit Zielen und Maßnahmen sowie eventuell mit Wirksamkeitsmessungen den in der DNS festgelegten politischen und strategischen Rahmen der Nachhaltigkeitspolitik konkretisieren. Zugleich sollen sie neue Schwerpunkte setzen, etwa die Stärkung nachhaltigen Wirtschaftens und die Staatsmodernisierung. Das Ziel- und Indikatorensystem der DNS aus 2025 gilt weiterhin.

Die Missionen des Aktionsplans Nachhaltigkeit nehmen jeweils Bezug auf die 17 Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 und sind fünf Handlungsfeldern zugeordnet:

Handlungsfeld I: In Zukunftsfähigkeit von Staat und Gesellschaft investieren (vier Missionen).

Handlungsfeld II: Unternehmen national wie international stärken und nachhaltiger aufstellen (sieben Missionen).

Handlungsfeld III: Den sozialen Zusammenhalt und die Lebensqualität für alle fördern (drei Missionen).

Handlungsfeld IV: Demokratie und Rechtsstaatlichkeit national und international stärken (drei Missionen).

Handlungsfeld V: Nachhaltige Ökosysteme und lebenswerte Infrastrukturen schaffen (drei Missionen).

Zuständig für die Lösungsfindung innerhalb der Handlungsfelder sind die federführenden Bundesministerien, die ressort- und sektorübergreifend zusammenarbeiten sollen. Bis zum Ende der Legislaturperiode sollen Ergebnisse der Maßnahmen vorliegen. Die Umsetzung der Maßnahmen steht allerdings unter Finanzierungsvorbehalt.

Dem Beschluss des Aktionsplans Nachhaltigkeit vorausgegangen sind ein Kabinettsbeschluss vom November 2025 sowie die Veröffentlichung einer Beteiligungsfassung des Aktionsplans im Juli 2026, zu der Stakeholder Stellungnahmen abgeben konnten.

Digitalisierung, Lebensqualität und Stärkung nachhaltigen Wirtschaftens

Die Missionen und Missionsziele reichen von der Schaffung bürgernaher und bürokratiearmer Verwaltungsleistungen durch Digitalisierung, der Bekämpfung von Einsamkeit bei jungen Menschen, der Förderung von Gesundheit und Lebensqualität sowie der Förderung des gemeinnützigen, organisierten Sports als Träger und Multiplikator demokratischer Werte bis zur nationalen und internationalen Stärkung einer Bildung für nachhaltige Entwicklung.

Jeweils eine Mission nimmt Wälder bzw. städtische Quartiere in den Blick. Wälder sollen gegenüber dem Klimawandel in ihrer Resilienz, Vitalität und Leistungsfähigkeit weiter gestärkt werden; hinsichtlich Artenvielfalt und Landschaftsqualität soll ein verbesserter Zustand erreicht werden. Für städtische Quartiere ist die Erforschung und Entwicklung einer kombinierten Infrastrukturplanung anhand eines oder mehrerer Reallabore vorgesehen. Außerdem wird für Liegenschaften der Bundeswehr eine infrastrukturbezogene Energiestrategie in Aussicht gestellt, die das Ziel hat, die Energieautarkie und Resilienz dieser Liegenschaften durch Infrastrukturmaßnahmen zur Erzeugung und Speicherung von Erneuerbaren Energien zu sichern. Eine weitere Mission zielt auf die Schaffung von Wohnraum durch die Umnutzung und Sanierung von Nichtwohnimmobilien.

Thematisch ebenfalls relativ breit angelegt sind die Nachhaltigkeitsmissionen und Ziele, die sich direkt oder indirekt auf Unternehmen als Akteure beziehen. So soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die anhand des digitalen Tools des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) vorgenommen wird, eine Schnittstelle zu den Akteuren des Finanzmarktes erhalten. Weitere Verknüpfungen des DNK sind angedacht, ebenfalls mit dem Ziel, unterschiedliche regulatorische und marktgetriebene Anforderungen zu bedienen und Doppelberichterstattungen zu vermeiden.

Als Anreiz für ein Mehr an Reparaturdienstleistungen sowie zur nationalen Umsetzung der europäischen Right-to-Repair-Richtlinie dienen Vorhaben wie die Einführung eines Reparatur-Gesetzes und eines bundesweiten unternehmensfinanzierten Reparaturbonus, die Weiterentwicklung der Fachkräftestrategie der Bundesregierung, die Förderung von ehrenamtlichen Reparatur-Initiativen sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit. Bezüglich der Nutzung biobasierter Drop-in-Kunststoffe soll die schnellere Skalierung von Forschungsergebnissen und deren Überführung in industrielle Maßstäbe unterstützt werden. Aspekte dabei sind unter anderem Ressourceneffizienz, Kreislauffähigkeit sowie regionale Wertschöpfungsketten.

Weitere Missionen des Aktionsplans Nachhaltigkeit sind auf die nachhaltige öffentliche Beschaffung, auf Textillieferketten, auf die Unterstützung bei der Umsetzung und Erfüllung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten der Unternehmen sowie auf die Förderung und Etablierung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements gerichtet.

Gesetz- und Verordnungsentwürfe sollen zukünftig verpflichtend einer vollständigen Nachhaltigkeitsprüfung anhand möglichst vereinheitlichter Verfahren und Handhabungen unterzogen werden. Hier sind bürokratiearme, umweltverträgliche und sozial gerechte Regelungen das Ziel, die zudem zur Schaffung wirtschaftlich stabiler Rahmenbedingungen beitragen sollen. Für das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität ist eine Steuerung anhand eines Fortschritts- und Wirkungs-Monitorings beabsichtigt.

Weiterführende Informationen

Der Aktionsplan „Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland“ kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975228/2454612/a7e895a521b75a36851a240efb7faa2a/2026-09-30-aktionspla-nachhaltigkeit-data.pdf?download=1

Weitere Informationen zur Nachhaltigkeit und zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) finden Sie auf unserer Themenseite:
https://www.carmen-ev.de/nachhaltigkeit/