Änderungen bei der unternehmerischen Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Am 18. März 2026 sind Änderungen für Unternehmen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Kraft getreten. Das Omnibus-Paket zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsregularien, kurz Omnibus I genannt, wurde im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) veröffentlicht. Es bezieht sich unter anderem auf die EU-Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD).

CSRD nur noch für große Unternehmen

Der Anwendungsbereich der CSRD wurde eingeschränkt auf große Unternehmen. Unter anderem unterliegen Unternehmen mit im Durchschnitt mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro weiterhin der Pflicht zur Vorlage von Nachhaltigkeitsinformationen. Die Mitgliedsstaaten haben bis zum 19.03.2027 Zeit, die CSRD in nationales Recht umzusetzen. Die Berichtspflicht beginnt bereits ab dem 01.01.2027, betroffene Unternehmen müssen erstmals im Folgejahr über das Geschäftsjahr 2027 nach CSRD berichten.

Die Anforderungen an den Nachhaltigkeitsbericht, an die Informationen, über die Bericht erstattet werden muss, sowie an die Struktur, in welcher diese Informationen vorzulegen sind, werden in den „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS) definiert; hierzu wurde in 2023 von der Europäischen Kommission ein delegierter Rechtsakt verabschiedet, 2025 wurde ein Vorschlag zur Vereinfachung der ESRS vorgelegt.

Somit wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung für einige Unternehmen zur Pflicht. Für andere bleibt sie freiwillig, allerdings wird sie zunehmend von berichtspflichtigen Kunden, Lieferanten, Banken und Versicherungen sowie von sonstigen Interessierten nachgefragt werden.

Vereinfachter Berichtsstandard für KMU

Im Dezember 2024, also noch vor den Novellierungsvorschlägen, die zu den jetzt in Kraft getretenen Änderungen geführt haben, wurde ein vereinfachter Berichtsstandard veröffentlicht, welcher auch den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eine strukturierte Berichterstattung ermöglichen und sie vor überbordenden ESG-Fragebögen ihrer Geschäftspartner schützen soll: der „Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs“ (VSME). Es handelt sich um einen Standard für die freiwillige Berichterstattung, entwickelt für nicht börsennotierte Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden. Der VSME hat das Ziel, den Informationsbedarf der Stakeholder abzudecken, ist aber insbesondere auf Unternehmen innerhalb der Lieferkette größerer berichtspflichtiger Unternehmen zugeschnitten. Konkret soll er das Auskunftsverlangen von Geschäftspartnern, die nach CSRD berichtspflichtig sind, auf den Umfang des VSME-Nachhaltigkeitsberichts begrenzen.

Seit Sommer 2025 wird die Verwendung des VSME von der Europäischen Kommission mit einigen Ergänzungen und Präzisierungen empfohlen. Allerdings wurde gleichzeitig angekündigt, dass abhängig von den Ergebnissen des laufenden Omnibus-Vereinfachungspakets die Entwicklung eines Standards für die freiwillige Berichterstattung für Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten angedacht sei, der zwar auf dem VSME-Standard basieren könne, jedoch eventuell abweichende Inhalte aufweisen werde. Die in Kraft getretene Omnibus I-Richtlinie greift diesen Anpassungsbedarf auf; bis zum 19.07.2026 soll die Kommission mittels delegierter Rechtsakte freiwillig anwendbare Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung festlegen. Interessierte können sich bis zum 20.04.2026 an die in Brüssel sitzende „European Financial Reporting Advisory Group“ (EFRAG) wenden, die im Auftrag der Europäischen Kommission für die Entwicklung des neuen, VS genannten Standards für außerhalb des Anwendungsbereichs der CSRD stehende Unternehmen zuständig ist.

Generell unterstützt der VSME die KMU schon jetzt dabei, ihre Nachhaltigkeitsziele transparent zu kommunizieren.

C.A.R.M.E.N.-Hintergrundpapier

Ein Hintergrundpapier von C.A.R.M.E.N. e.V. richtet den Blick auf die unternehmerische Nachhaltigkeit. Warum ist sie wichtig? Welche Pflichten kommen auf Unternehmen zu? Wie können Unternehmen die Anforderungen erfüllen? Wie können betrieblicher Klimaschutz und Ressourceneffizienz im Unternehmen etabliert und weiter ausgebaut werden? Schwerpunkt dieses Hintergrundpapiers sind kleine und mittlere Unternehmen sowie die Betrachtung der Umwelt- und Klimaaspekte unternehmerischer Nachhaltigkeit.

Das Hintergrundpapier kann hier demnächst abgerufen werden:

Der Aufruf der EFRAG zur Beteiligung an der Entwicklung und Einführung des VS ist hier zu finden:

Weitere Informationen: Dipl.-Ing. (FH) Gilbert Krapf, C.A.R.M.E.N. e.V., Abteilung Nachhaltigkeit

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