Bundesprogramm Energieeffizienz: Ab sofort keine Förderung für Stromspeicher und elektrische Landmaschinen

Seit dem heutigen Mittwoch, den 04.03.2026, besteht eine wesentliche Änderung bei den förderfähigen Maßnahmen im Bundesprogramm Energieeffizienz. Das Förderprogramm, das oft auch nur als FNR-Förderung bekannt ist, war nach einer längeren Antragspause Anfang November 2025 wieder geöffnet worden. Landwirte können dort Investitionszuschüsse für verschiedene Maßnahmen im Bereich Erneuerbare Energien und Energieeffizienz erhalten. Aufgrund der hohen Anzahl an eingereichten Anträgen für bestimmte Förderbereiche wurde nun für diese eine Antragspause verhängt. Betroffen sind ab sofort:

  • Stromspeichersysteme. Die Nachrüstung von Batteriespeichern für PV-Anlagen wird somit nicht mehr bezuschusst.
  • Photovoltaikanlagen. Förderfähig waren PV-Anlagen ohne Einspeiseförderung durch das EEG.
  • Umrüstung und Neuanschaffung von elektrifizierten und Biokraftstoff-betriebenen Landmaschinen. Typische Beispiele hierfür waren elektrische Traktoren, Hoflader oder Futtermischwägen.

Alle anderen Fördergegenstände sind derzeit nicht von dieser Antragspause betroffen. Laut Aussagen der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR), die mit der Abwicklung des Förderprogramms betraut ist, werden bereits vorliegende Anträge zu den genannten Fördergegenständen planmäßig bearbeitet.

Alle weiteren Informationen zu den Änderungen finden Sie in dieser Meldung auf der Website der FNR.

Stand: 04.03.2026