Am 6. Januar startete der 2. Förderaufruf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu CCU (Carbon Capture and Utilization) und CCS (Carbon Capture and Storage). Das Programm fördert gezielt Projekte zur CO₂-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung in Industrie und Abfallwirtschaft, um schwer vermeidbare Emissionen zu reduzieren. Es richtet sich an Unternehmen und Konsortien, unterstützt sowohl Investitionen als auch Forschung und Entwicklung und legt Wert auf Effizienz und Innovationskraft der geförderten Projekte. Eine Online-Bewerbung ist noch bis Ende Februar möglich. Hier geht’s zum Förderaufruf.
Hintergrund
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert im Rahmen der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) Investitionen sowie Forschung und Entwicklung in der Industrie, um die deutschen Klimaziele zu erreichen und den Ausbau wichtiger Technologien für die Transformation zu beschleunigen.
Dies wird in zwei Fördermodulen umgesetzt:
- Modul 1 unterstützt die Dekarbonisierung der Industrie durch Elektrifizierung und Einsatz von Wasserstoff, wo bisher fossile Brennstoffe für Prozesswärme eingesetzt werden.
- Modul 2 adressiert die Entwicklung und Anwendung von CO2-Nutzung (CCU) und -Speicherung (CCS).
Förderung von CCU und CCS
Das Modul 2 gliedert sich nochmals in zwei Teilmodule mit unterschiedlichen Schwerpunkten:
- Teilmodul 1: Investitionsvorhaben zur Anwendung und Umsetzung von CCU und CCS (nach den Bedingungen von Artikel 36 AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung))
- Teilmodul 2: Investitionsvorhaben zur anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung (nach den Bedingungen von Artikel 25 AGVO)
Förderberechtigte und Zielgruppen
Antragsberechtigt sind sowohl einzelne Unternehmen als auch Konsortien, die in Deutschland Anlagen mit schwer vermeidbaren CO₂-Emissionen planen, errichten oder betreiben. Für Innovationsvorhaben im Teilmodul 2 können auch Forschungseinrichtungen und Hochschulen gemeinsam mit mindestens einem Unternehmen ein Konsortium bilden.
Finanzierungsmodalitäten
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung und ist für die Teilmodule unterschiedlich.
In Teilmodul 1 beträgt die Unterstützung bis zu 25 Millionen Euro für gewidmete Infrastruktur und Speicher und bis maximal 30 Millionen Euro für andere Investitionsvorhaben. Eine Förderquote von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten ist möglich. Förderfähig sind die Investitionsmehrkosten, die anhand eines Vergleichs der Kosten der Investition mit denen des kontrafaktischen Szenarios, beispielsweise einem Szenario ohne die Förderung, ermittelt werden.
Teilmodul 2 fördert anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung mit bis zu 35 Millionen Euro und einer Förderquote von bis zu 50 Prozent, wobei zusätzliche Aufschläge für Klein- und mittelständische Unternehmen möglich sind. Je nach Forschungsvorhaben können unterschiedliche maximale Fördersummen erreicht werden:
- Industrielle Forschung: Förderung bis zu 35 Millionen Euro
- Experimentelle Forschung: Förderung bis zu 25 Millionen Euro
- Durchführbarkeitsstudien: Förderung bis zu 8,25 Millionen Euro
Generell richtet sich die Förderwürdigkeit nach der Fördermitteleffizienz, also dem Verhältnis der eingesparten CO₂-Menge zu den Förderkosten bis 2035.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt beim Projektträger Jülich (PtJ). Noch bis 28. Februar 2026 können über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ in der ersten Verfahrensstufe aussagekräftige Projektskizzen eingereicht werden. Detaillierte Anforderungen an den Förderantrag sowie zusätzliche Dokumente und Informationen sind auf der Programmseite von PtJ zu finden. Hier geht es zur Programmseite. Haben Sie Fragen zur Skizzeneinreichung? Dieser Link führt Sie direkt zu einem Online-Webinar, das bei der Skizzeneinreichung unterstützt.
Weitere Informationen
C.A.R.M.E.N.-Themenseite Carbon Capture and Utilization (CCU): https://www.carmen-ev.de/carbon-capture-and-utilization/ unter diesem Link stehen auch Veranstaltungstermine und vertiefende Publikationen bereit.
