Bayerisches Förderprogramm für nicht öffentliche Ladepunkte

Die Zahl der Elektrofahrzeuge steigt weiterhin stark an. So sind jetzt 1,3 Mio. Fahrzeuge in Deutschland elektrisch unterwegs, die eine entsprechende Ladeinfrastruktur benötigen. Um das Laden in nicht öffentlichen Bereichen zu verbessern, fördert der Freistaat Bayern die Errichtung von Ladepunkten für mehrere Fördergegenstände mit einem Fördervolumen von 3,7 Mio. Euro. Die Förderung soll dafür sorgen, dass die Zahl der Ladepunkte mit dem starken Anstieg von E-Fahrzeugen Schritt hält. Das Förderprogramm wird wohl im Juni freigeschaltet und läuft bis zum Jahresende 2022. Das Programm schließt Lücken, die sich z.B. im KfW Projekt 439 der Bundesregierung ergeben.

Gefördert werden Ladepunkte an touristischen Betrieben, für kommunales Laden, für das Flottenladen im „Mischflotteneinsatz“ und für das Laden von Dienstfahrzeugen bei Mitarbeitenden zu Hause. Hierbei können sowohl natürliche als auch juristische Personen mit entsprechendem Bezug gefördert werden. Gefördert werden mit einem maximalen Betrag von 1.500 Euro pro Ladepunkt sowohl neue Ladeeinrichtungen als auch der hierfür nötige Netzanschluss. Die Förderquote liegt bei 90 %. Nicht förderfähig sind z. B. Beratungs- und Eigenleistung. Der Ladepunkt darf ausschließlich mit erneuerbarem Strom betrieben werden und muss in Bayern liegen .

Nähere Informationen sind beim Projektträger Bayern Innovativ zu finden.

Am 2. Juni 2022 um 14 Uhr bietet die Bayerische Kompetenzstelle Elektromobilität eine Online-Sprechstunde (via MS Teams) explizit zum Förderprogramm „Nicht öffentliche Ladepunkte“ an. Dort werden die Fördergegenstände vorgestellt und Fragen zu Antragstellung und Voraussetzungen beantwortet.

Ein Betritt ist über diesen Link möglich.