Neufassung des Novel Food Catalogue irritiert Hanfbranche

Europäische Hanfproduzenten und -verarbeiter leisten mit ihren Produkten einen nachhaltigen Beitrag zur Schonung der Umwelt. Die neueste Änderung des Novel Food Catalogue (Katalog für neuartige Lebensmittel), durch die bestimmte Hanferzeugnisse als neuartige Lebensmittel eingeordnet wurden, hat zahlreiche negative Folgen für die europäische Hanfbranche. Die European Hemp Association (EIHA), bei der auch C.A.R.M.E.N. e.V. Mitglied ist, setzt sich dafür ein, diese Änderung rückgängig zu machen.

Bei Industriehanf (Cannabis sativa L.) handelt es sich um Sorten, die nach dem gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten der EU (VO 1308/2013) zugelassen sind. Bei diesen Sorten liegt der THC-Gehalt unter 0,2 Prozent. Hanf ist bekannt für seine historische Verwendung als Lebensmittel oder seine Verwendung zur Herstellung von Seilen, Textilien und Papier. Bereits 1998 erhielt die Branche daher vom Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (PAFF) die schriftliche Bestätigung, dass z.B. Hanfblüten und -blätter für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassen sind, da Hanf seit Jahrtausenden Teil der menschlichen Ernährung ist. Auf dieser Grundlage stieg das Interesse an Hanfprodukten und damit auch die Anbaufläche (in Deutschland von ca. 1.600 ha in 2017 auf ca. 3.000 ha in 2018) kontinuierlich.

Hintergrundinformationen zur Neufassung des Novel Food Catalogue

Ohne vorherige Anhörung von Experten der Hanfbranche wurden am 20 Januar 2019 die Einträge im Novel Food Catalogue zu Cannabis sativa L. und Cannabidiol (CBD) geändert sowie ein neuer Eintrag zu Cannabinoiden erstellt. Daraus folgend gilt:

  • nur aus Hanfsamen hergestellte Produkte gelten als Lebensmittel
  • Blätter und Blüten gelten nun als nicht ausdrücklich vom Anwendungsbereich der Verordnung über neuartige Lebensmittel (Verordnung (EU) 2015/2283) ausgenommen und wurden entsprechend aus der Kategorie Lebensmittel in eine „Grauzone“ verschoben,
  • laut dem neuen Eintrag zu Cannabinoiden gelten alle Hanfextrakte ebenso als neuartige Lebensmittel

Hanf als Bestandteil der menschlichen Ernährung

Die Änderungen am Novel Food Catalogue sind für die gesamte europäische Hanfindustrie nicht nachvollziehbar und nicht hinnehmbar. Angesichts der Zusage von 1998 könne man nicht argumentieren, dass Hanfblätter und -blüten als Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten heutzutage „neuartig“ seien. Auf Basis dieser Entscheidung haben Hanfproduzenten und -verarbeiter Investitionen getätigt. Nun ist fraglich, ob sie von diesen Investitionen profitieren können. Es stellt sich die Frage: Warum sollte ein Lebensmittel, das vor 20 Jahren als „nicht neuartig“ bestätigt wurde, heute auf einmal eine Zulassung als „neuartiges“ Lebensmittel benötigen?

Die EIHA betont, dass das nicht psychoaktiv wirkende CBD und andere Cannabinoide natürliche Inhaltsstoffe des Hanfes sind und seit Jahrhunderten Bestandteile der menschlichen Ernährung sind. Sie vertritt daher die Sichtweise, dass Blätter, Blüten und Hanfextrakte Lebensmittel sind. Demzufolge sollte keine Genehmigung für die Vermarktung von Hanfprodukten erforderlich sein. Übereinstimmend mit den Richtlinien der bis zum 20 Januar 2019 geltenden Einträge bezieht sich diese Sichtweise ausschließlich auf natürliche Lebensmittel, d.h. Produkte, die den natürlich in der Hanfpflanze enthaltenen CBD-Gehalt nicht übersteigen.

Umweltvorteile von Hanf

Sowohl der Anbau von Hanf, als auch die daraus hergestellten Produkte haben positive Umwelteinflüsse. Der Hanf bindet Kohlenstoff, erhöht die Biodiversität, hat eine positive Vorfruchtwirkung und ist, wenn die Nutzung der gesamten Pflanze erlaubt ist, eine rentable Nutzpflanze für Landwirte. Aus Hanf kann eine Vielzahl von Produkten hergestellt werden. Baustoffe, proteinreiche Lebensmittel und Getränke, Nahrungsergänzungsmittel, Textilien, Papierprodukte und Naturfaserverbundwerkstoffe, vieles ist möglich.

EIHA Erklärung

Lorenza Romanese, Geschäftsführerin der EIHA: „Ich hoffe, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission dringend auch im Sinne der Umwelt handeln und sich dafür entscheiden werden, den Hanfsektor der EU zu schützen. Die Branche braucht einen klaren und verlässlichen Rechtsrahmen, der die Verbraucher schützt und es den Hanfunternehmen ermöglicht, sich in vollem Umfang weiterzuentwickeln. Die aktuelle Situation gefährdet sowohl die europäische Hanfindustrie als auch die Investitionen in Forschung und Entwicklung im Bereich umweltfreundlicher Produkte der nächsten Generation.“