Neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

Die mit „Pkw-EnVKV“ abgekürzte Verordnung zur Kennzeichnung von Autos wurde überarbeitet und trat zum 1. Mai 2024 in Kraft.

Neben Geräten wie etwa Kühlschränken, müssen schon seit etwa 20 Jahren auch Neuwägen mit einem Hinweisschild gekennzeichnet werden, das eine Einteilung in Effizienzklassen von A bis G (gekennzeichnet mit Farben von grün über gelb bis rot) ermöglicht. Somit ist eine Einstufung nach der Energieeffizienz auf den ersten Blick erkennbar.

Mit der Überarbeitung der Verordnung sollen die Angaben nun für den Nutzer leichter verständlich sein. So sind nun die verschiedenen Antriebsarten wie Elektro-, Benzin- oder Plug-In-Hybrid mit einem eigenen Label dargestellt. Die früher berücksichtigte Einstufung nach Fahrzeuggewichtsklassen entfällt. Dargestellt werden die Emissionen nun auch nach dem realitätsnäheren WLTP Verfahren (Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure). Für Plug-in-Hybride, also Fahrzeuge mit einem kombinierten Antrieb aus Verbrennungsmotor und Elektromotor, werden nun die Antriebe getrennt ausgewiesen.

Alle Neuwagen müssen mit einem Effizienzlabel nach der neuen Verordnung versehen werden. Versäumt wurde jedoch eine Kategorisierung der Fahrzeuge mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb. Diese Fahrzeuge werden immer in die beste Effizienzklasse A eingeteilt, da am Fahrzeug keine CO2-Emissionen anfallen. Sinnvoll wäre jedoch auch hier eine Bewertung des Energieverbrauches und damit eine Einstufung in Klassen gewesen.

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