Betreiberqualifikation (GS)
Für den Betrieb einer Biogasanlage ist es erforderlich, dass mindestens zwei Personen eine Betreiberschulung nachweisen können. Der zweitägige Kurs erfüllt die Anforderungen der TRGS 529 und TRAS 120 an die Qualifikation für die Fachkundige Personen.
Ausgehend vom Arbeitsschutz- und Genehmigungsrecht wird der Betrieb der Biogasanlage unter sicherheitstechnischen Aspekten betrachtet. Dazu zählen u.a. wasserwirtschaftliche Anforderungen, relevante Unfallverhütungsvorschriften, Maßnahmen zur Vermeidung von Explosionsgefahren und notwendige Dokumentations- und Prüfpflichten.