Betreiberqualifikation (AS)
Als Betreiber oder Mitarbeiter auf einer Biogasanlage gelten unterschiedliche Gesetze, Regeln und Verordnungen, deren fachlich anerkannte Unterweisung Sie nachweisen müssen. Je Anlage müssen mindestens zwei Personen die u.a. Unterweisungen nachweisen.
Wenn Sie in der Vergangenheit bereits eine Grundschulung erhalten haben, müssen Sie diese alle 4 Jahre in einer 1-tägigen Nachschulung auffrischen.
Die eintägige Schulung hat folgende Inhalte:
TRSG 529 „Technische Regel zum Umgang mit Gefahrstoffen bei der Herstellung von Biogas”
TRAS 120 „Technische Regel zur Anlagensicherheit für Biogasanlagen”